Entgegen der generellen Tendenz, dass sich das Controlling dem externen Rechnungswesen angleicht,[1] besteht bei der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 die Anforderungen, dass diese nach der internen Berichts- und Organisationsstruktur erstellt wird.[2] Dieser Ansatz wird gemeinhin als "Management Approach" bezeichnet. Gemäß IFRS 8 sind Unternehmen verpflichtet in der Segmentberichterstattung wesentliche Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung[3] sowie weitere Top-Kennzahlen[4] der internen Steuerung pro Segment offenzulegen. Hieraus entsteht die Herausforderung einer umfangreichen Überleitungsrechnung zwischen den Segmentdaten und den korrespondierenden IFRS Bilanz- und GuV-Posten aus legaler Sicht verständlich und nachvollziehbar zu erstellen.[5] Diese Überleitungsrechnung erzeugen in Abhängigkeit der Größe der Unterschiede zwischen internen Steuerungsgrößen und externem Rechnungswesen mitunter hohe wiederkehrende Aufwände bei den Unternehmen.[6] Insbesondere in Konzernen mit publizitätspflichtigen Teilkonzernen bringt die Anwendung des IFRS 8 die Herausforderung mit sich, dass die Segmente auf Teilkonzern-Ebene oftmals nicht denen auf Gesamtkonzern-Ebene entsprechen. In Bezug auf die Ausgestaltung des Finanzdatenmodells ist vor diesem Hintergrund zu empfehlen, dass eine eindeutige Überleitung zwischen den Segmenten auf Teilkonzern-Ebene in die Segmente auf Gesamtkonzern-Ebene gewährleistet ist, um nachträgliche und aufwändige Datenmeldeprozesse zu vermeiden.

[1] Vgl. Lorson et al., 2013, S. 12 ff.
[2] Vgl. IFRS 8.5.
[3] Vgl. IFRS 8.23.
[4] Vgl. IFRS 8.25.
[5] Vgl. Bieker, 2019, S. 33.
[6] Vgl. Zinser, 2019, S. 111.

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