Wenn die Voraussetzungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG nicht erfüllt sind (z. B. bei individueller oder pauschaler Versteuerung der Einzahlungen im Ausland in der Ansparphase), kann es sich auch bei einer Zahlung aus dem Ausland um eine sonstige Leibrente i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG handeln, die mit dem gesetzlichen Ertragsanteil zu versteuern ist.

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