Prof. Dr. Gerrit Brösel, Prof. Dr. Christoph Freichel
Rz. 2
Eine EDV-Anlage setzt sich aus Hard- und Software zusammen. Die Hardware umfasst sämtliche körperlichen, also greifbaren Komponenten der EDV-Anlage, d. h.
- die Rechner bzw. Computer – wozu auch Desktop-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Notebooks (evtl. mit Dockingstation), Smartphones oder Tablets zählen – samt Arbeitsspeicher, Prozessoren, internen Laufwerken und internen Festplatten,
- die Peripheriegeräte, z. B. Maus, Tastatur, Monitor, Beamer, Drucker, Plotter, Scanner, Webcams, Headsets, Lautsprecher, Grafiktablets und externe Laufwerke (Flash Speicher, wie z. B. USB-Sticks; externe Festplatten; optische Laufwerke, wie externe DVD-Laufwerke/Brenner; Streamer, wie z. B. Bandlaufwerke),
- die Serverinfrastruktur, soweit diese nicht als Computer bzw. Rechner einzustufen ist,
- die Netzwerkinfrastruktur aus z. B. Switches, Patchfeldern und Verbindungskabeln (sofern diese nicht Teil des Gebäudes sind) sowie
- sonstige technische Einrichtungen, die bspw. die Stromversorgung bei Netzausfall sicherstellen (USV).
Rz. 3
Unter Software ist die Gesamtheit der zum Betrieb und im Rahmen der Nutzung einer EDV-Anlage eingesetzten Programme zu verstehen. Hierzu zählen ebenfalls sog. Apps (Softwareanwendungen). Aufgrund der Vielfalt von Software ist vor dem Hintergrund der Frage der eigenständigen Aktivierbarkeit als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand weiter zu unterscheiden zwischen
- sog. Firmware, die fest mit der Hardwarekomponente verbunden ist (vgl. Rz. 8),
- Systemsoftware, die ihrerseits in Steuerprogramme und Arbeitsprogramme zu unterteilen ist, sowie
- Anwendungssoftware, die sich aufteilt in Individualprogramme und Standardprogramme, wobei hier wiederum zwischen variablen und fixen Programmen differenziert wird. Anwendungssoftware ist insbesondere für die Dateneingabe, -ausgabe und -verarbeitung notwendig.
Rz. 4
Unter Systemsoftware sind maschinenorientierte, technische Programme zu verstehen, durch die eine EDV-Anlage erst funktionsfähig wird. Am bekanntesten ist hierbei die Software für Betriebssysteme, wie z. B. Windows, Mac OS oder Linux. Der Systemsoftware werden Steuer- und Arbeitsprogramme zugerechnet. Während Steuerprogramme die Inbetriebnahme der EDV-Anlage ermöglichen, weisen Arbeitsprogramme bereits einen Anwendungsbezug auf, sind aber im Gegensatz zu Anwendungsprogrammen noch rechnerorientiert. Bei den Arbeitsprogrammen wird weiterhin zwischen Übersetzungsprogrammen ("Assembler", "Compiler", Generatorprogramme) und Dienstprogrammen, z. B. Bibliotheksverwaltung, Testhilfen, Umsetzungsprogramme, Hilfsprogramme, Sortier-/Mischprogramme, zur Unterstützung oder Bereitstellung von Hilfsfunktionen für Anwendungssoftware unterschieden.
Rz. 5
Der Begriff Anwendungssoftware (heute oft unter dem englischen Begriff "App" als Abkürzung für "Application" bekannt) bezeichnet Programme, die bestimmten Problemlösungen dienen, z. B. Textverarbeitungs-, Steuererklärungs-, Buchhaltungs- oder Lagerhaltungsprogramme. Handelt es sich dabei um Programme, die vor allem für die speziellen Bedürfnisse eines Anwenders entwickelt wurden, liegt Individualsoftware vor. Dagegen werden Standardprogramme für eine Vielzahl im Voraus nicht bestimmter Anwender konzipiert. Bei fixen Standardprogrammen besteht keine Möglichkeit, die Programmstruktur an betriebsindividuelle Erfordernisse anzupassen. Variable Standardprogramme erlauben hingegen derartige Änderungen. Die sog. ERP-Software ("Enterprise Resource Planning Software"; z. B. SAP, Oracle, proAlpha) stellt ein Standardprogramm dar, bei dem durch zahlreiche Anpassungen an die einzelnen Kundenbedürfnisse (Konfiguration bzw. Customizing) eine Vielzahl individueller Lösungen entstehen.
Rz. 5a
Auch die Begriffe Aufrüstung, Veränderung, Updates, Upgrades, Modifikation sowie Wesensänderung im Zusammenhang mit Software bedürfen der Abgrenzung. Diese Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch zum Teil synonym verwendet. Ihnen ist gemeinsam, dass derartige Maßnahmen Software mehr oder weniger stark verändern. Sofern lediglich die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der ursprünglichen Software im Vordergrund steht, wird von einem Update gesprochen. Wird die bestehende Version durch eine überarbeitete Version ersetzt, welche zusätzliche Funktionalitäten bereitstellt oder diese über ihren ursprünglichen Zustand wesentlich verbessert, ist bzgl. der Veränderung bzw. Aufrüstung der Software von einem sog. Upgrade i. S. einer Modifikation der ursprünglichen Software auszugehen, es sei denn, dass die Veränderung der Software derart gravierend ausfällt, dass von einer Wesensänderung der ursprünglichen Software ausgegangen werden muss, die zu einem neuen Vermögensgegenstand führt. Ebenso bedürfen die Begriffe "Konfiguration" und "Customizing" der Abgrenzung (zu Beispielen vgl. Rz. 78). Die Abgrenzung zwischen Konfiguration und Customizing ist in der Praxis nicht immer trennscharf möglich und auch teilweise softwareindividuell. In beiden Fällen wi...