Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften v. 16.4.2024, BGBl. Nr. 120, wurden die monetären Schwellenwerte in den §§ 267, 267a und 293 HGB angehoben. Diese wurden in das Tool eingearbeitet. Auch die durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024, BGBl. Nr. 108, erhöhten Schwellenwerte in § 241a HGB sowie § 141 AO wurden berücksichtigt.

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