Dipl.-Betriebsw. Tobias Junker-Jäger
Allgemein:
Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschluss-Bereich sind. Zudem besteht i. d. R. ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommt eine Vielzahl von steuerlichen Änderungsgesetzen, wie zuletzt das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.
Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschluss-Erstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch, das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.
Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.
Besonderheit "Personengesellschaft i. S. d. § 264a HGB":
Für Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person (oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter) ist, gelten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) entsprechend, sodass auch ein Anhang zu erstellen ist. Zusätzlich sind die Bestimmungen des § 264c HGB zu beachten, die u. a. den Ausweis des Eigenkapitals regeln. Hauptanwendungsfall des § 264a HGB ist die GmbH & Co. KG.
Neben den umfangreichen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sind bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Personengesellschaften steuerliche Besonderheiten, wie z. B. Sonderbetriebsvermögen, Sondervergütungen und -betriebsausgaben oder die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG zu berücksichtigen. Zusätzlich sind für die GmbH & Co. KG die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 30 GmbHG und die hierzu ergangene BGH-Rechtsprechung zu beachten.
Mit den nachfolgenden Checklisten behalten Sie trotz der Vielzahl und Komplexität der Vorschriften für die Jahresabschlusserstellung von Personengesellschaften den Überblick, insbesondere auch über die aktuelle Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung. Zusätzlich berücksichtigt die Checkliste Besonderheiten bei der Betriebsaufspaltung sowie die hierzu ergangene aktuelle BFH-Rechtsprechung.
Grundlage für die Checklisten 2019:
Seit der Einführung des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) ist der deutsche Gesetzgeber äußert sparsam mit weiteren Veränderungen im deutschen Handelsrecht sowie auch dem deutschen Bilanzsteuerrecht umgegangen. Dies wird sich nach aktuellem Rechtsstand auch für die Jahresabschlusserstellung 2019 nicht verändern.
Die nachfolgenden Checklisten wurden bzgl. der wenigen Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.
Der Autor: |
Tobias Junker-Jäger, Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater, Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB |
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten |
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