Je nach Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages wird der Anteil des Ergebnisses dem Fremdkapital der Gesellschaft zugeschrieben. Eine direkte Buchung auf das Fremdkapital lässt aber nur das Handelsrecht zu. Die Finanzverwaltung lehnte mit BMF, Schreiben vom 2.7.2019, IV C 6 - S 2133 - b/19/10001 die direkte Buchung des Ergebnisses als Fremdkapital ab.

 
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