Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" ist ein Sammelposten, der alle Verbindlichkeiten zugeordnet werden, die nicht einem anderen Verbindlichkeitsposten zugeteilt werden können. Hierunter fallen beispielsweise
- Darlehen von Dritten (keine Kreditinstitute),
- erhaltene Anzahlungen,
- Lohnverbindlichkeiten und
- Verbindlichkeiten aus Steuern.
Im Gegensatz zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder aus Lieferungen und Leistungen ist es bei den sonstigen Verbindlichkeiten aufwändiger, die Vollständigkeit abzustimmen und zu gewährleisten.
erledigt |
Arbeitsschritt |
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Bei den sonstigen Verbindlichkeiten aus dem Vorjahr, die über die Eröffnungsbilanzwerte vorgetragen wurden, ist zu prüfen, inwieweit diese aufgelöst werden müssen, da die Verbindlichkeit inzwischen (im laufenden Geschäftsjahr) beglichen wurde. |
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Wurden die (sonstigen) Verbindlichkeiten aus dem Lohnbereich (Lohn- und Kirchensteuer, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge) mit der Lohnbuchhaltung abgestimmt? Ist das Lohnverrechnungskonto ausgeglichen; falls nicht, wird ggf. eine unrichtige Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen. |
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Stimmen die Steuerverbindlichkeiten mit den Voranmeldungen (Umsatzsteuer) und den (Vorauszahlungs-) Steuerbescheiden überein? Stimmen Sie bei Differenzen die geleisteten und erhaltenen Zahlungen mit dem Finanzamt ab. |
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Sind Reisekostenabrechnungen, die im Folgejahr bezahlt wurden, wirtschaftlich aber ins Vorjahr gehören, als Verbindlichkeit abgegrenzt? |
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Liegen entsprechende Unterlagen (z. B. Darlehensverträge mit Dritten) vor, um die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten belegen zu können? |
Tab. 9: Arbeitsschritte für die Abschlussvorbereitung bei "sonstigen Verbindlichkeiten"
Fehler bei Buchung der Eröffnungsbilanzwerte
Nachfolgende Eröffnungsbilanzwerte der sonstigen Verbindlichkeiten sind in der laufenden Buchhaltung unrichtig verbucht:
- Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätsbeitrag in Höhe von 10.000 EUR und Sozialversicherungsbeiträge von 15.000 EUR des Abrechnungsmonats Dezember sind bei der Zahlung im Januar (nochmals) als Aufwand gebucht.
- Die Nachzahlung aus der Stromabrechnung für das vergangene Jahr in Höhe von 2.000 EUR wurde im Februar erneut als Aufwand mit Vorsteuerabzug erfasst.
- Eine Abfindung in Höhe von 12.000 EUR für einen zum Jahresende gekündigten Mitarbeiter wurde Ende Januar gezahlt und als Gehalt gebucht.
Korrektur von Fehlbuchungen bei den Eröffnungsbilanzwerten
Buchungsvorschlag SKR 03/04:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1742/3740 |
Verbindl. Sozialversicherung |
15.000 |
4130/6110 |
Sozialversicherung |
15.000 |
1741/3730 |
Verbindl. Lohn-/Kirchensteuer |
10.000 |
4120/6020 |
Gehälter |
10.000 |
1742/3740 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
2.000 |
4240/6325 |
Stromkosten |
1.680,67 |
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1570/1400 |
Vorsteuer |
319,33 |
1740/3720 |
Verbindl. Lohn/Gehalt |
12.000 |
4120/6020 |
Gehälter |
12.000 |
erledigt |
Arbeitsschritte |
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Bei Anwendung der Bruttomethode (Lohnbuchungen und Verbindlichkeiten werden im Verursachungsmonat gebucht) ist zu prüfen, ob das Lohnverrechnungskonto zum Bilanzstichtag aufgelöst ist. |
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Lösen sich alle Lohnverbindlichkeitskonten durch eine entsprechende Zahlung im Folgejahr vollständig auf? |
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Können sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten im Personalbereich zum Jahresende mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden? |
Tab. 10: Arbeitsschritte für die Jahresabschlussvorbereitung bei den Lohn- und Gehaltskonten
Bei der Bruttolohnverbuchung werden sämtliche Personalkosten im Verursachungsmonat gebucht. Lohn- und Gehaltsaufwendungen sind grundsätzlich auf der Sollseite zu buchen und dienen so der periodengerechten betriebswirtschaftlichen Auswertung. Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden grundsätzlich im Haben verbucht, um somit die (Gesamt-) Verbindlichkeit des Unternehmens korrekt aufzuführen und zeitnahe Abstimmungen mit den Lohnzahlungen durchführen zu können. Um die Vielzahl an Buchungen aus dem Lohn- und Gehaltsbereich bewältigen zu können, wird in der Regel ein spezielles Verrechnungskonto "Lohn- und Gehaltsverrechnungen" (SKR 03: Konto 1755; SKR 04: Konto 3790) verwendet. Dieses Konto wird aufgelöst, entweder
- nach und nach durch Buchungen im Zuge der Überweisungen und Auszahlungen oder
- durch einmaliges Umbuchen auf Verbindlichkeiten gegenüber Personal, Finanzamt, Krankenkasse, Bausparkasse.
Ist das Verrechnungskonto zum Stichtag nicht ausgeglichen, sollte unmittelbar mit der Suche nach Buchungsfehlern im Rahmen der Lohnabrechnung begonnen werden. Gehen Sie hierbei bis zum letzten stimmigen Monat zurück und vergleichen Sie anhand der Lohnabrechnungen die ausgezahlten und verrechneten Beträge.
Wenn Sie zudem die diversen Konten "Verbindlichkeiten gegenüber…" verwenden, kontrollieren Sie die korrekten Zahlungsanweisungen an die richtigen Empfänger. Eventuelle Über- oder Unterzahlungen an Mitarbeiter, Krankenkassen oder Finanzamt können Sie als Differenzen aufspüren.