Ob und in welcher Höhe Arbeitnehmer Jubiläumszuwendungen erhalten, wird regelmäßig in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen geregelt. Besteht eine derartige Verpflichtung des Arbeitgebers, muss er grundsätzlich für diese Verpflichtung eine Rückstellung bilden.[1]

Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Jubiläumszuwendung von anderen Faktoren als der Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht wird, beispielsweise an die künftige Ertragslage des Unternehmens.

Nach § 5 Abs. 4 EStG kann in der Steuerbilanz eine Rückstellung für Jubiläumsaufwendungen unter folgenden Voraussetzungen gebildet werden:

  • das Dienstverhältnis hat min. 10 Jahre bestanden,
  • die Zusage ist schriftlich erteilt und
  • der Zuwendungsberechtigte hat seine Anwartschaft nach dem 31.12.1992 erworben.
 
Praxis-Beispiel

Bildung einer Jubiläumsrückstellung

Unternehmer Hans Groß hat für seine Arbeitnehmer zum Bilanzstichtag eine Jubiläumsrückstellung in Höhe von 10.000 EUR ermittelt. Die Verpflichtung zu deren Bildung beruht auf Tarifvertrag.

Buchungssatz:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4110/6010 Löhne 10.000 0970/3070 Sonstige Rückstellungen 10.000
[1] R 5.7 EStR, H 5.7 Jubiläumszuwendungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?