Beanspruchungsprinzip: Jeder Produkteinheit werden die Nutzkosten zugerechnet
Nach dem Beanspruchungsprinzip können einer Kostenträgereinheit die Kosten der bei Entstehung dieser Mengeneinheit zusätzlich genutzten Produktionsfaktoren zugerechnet werden. Die Frage "Was kostet uns Produkt XY?" kann damit bei Anwendung des Beanspruchungsprinzips folgendermaßen präzisiert werden: "Welche Faktormengen werden insgesamt zusätzlich genutzt, wenn eine zusätzliche Mengeneinheit von Produkt XY produziert wird?" Die Nutzung umfasst dabei sowohl den zusätzlichen Einsatz beschäftigungsvariabler Produktionsfaktoren als auch die zusätzliche Beanspruchung beschäftigungsfixer Produktionsfaktoren. Dies sind neben den beschäftigungsvariablen Kosten auch die fixen Nutzkosten.
Kennt man die für jede Produkteinheit zusätzlich benötigte Kapazität (Beschäftigungskoeffizient) und die für jede Beschäftigungseinheit zusätzlich genutzten Produktionsfaktoren (Nutzungskoeffizient), so ergeben sich die Produktkosten für jede Produktionsfaktorart wie folgt:
Produktkosten = Beschäftigungskoeffizient × Nutzungskoeffizient × Faktorpreis |
Der Nutzungskoeffizient setzt sich aus dem Verbrauchs- und dem Betriebsbereitschaftskoeffizienten zusammen. Letzterer entspricht der auf eine Beschäftigungseinheit entfallenden Faktormenge, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft eingesetzt wird.
Folgendes muss bei der Interpretation der nach Beanspruchungsprinzip zugerechneten Kosten beachtet werden: Wenn eine Produkteinheit weniger produziert wird, sinken die Kosten nicht in Höhe der Nutzkosten, die dieser Produkteinheit zugerechnet wurden. Lediglich der beschäftigungsvariable Anteil der Nutzkosten fällt weg. Bei dem beschäftigungsfixen Anteil ändert sich dagegen nur die Zusammensetzung: Die fixen Nutzkosten der wegfallenden Produkteinheit werden zu Leerkosten, die Höhe der fixen Kosten insgesamt bleibt jedoch unverändert. Jede Produkteinheit beansprucht also gleich hohe Faktormengen und damit Kosten.
Diese durch zusätzlich genutzte Produktionsfaktoren entstehenden Kosten einer zusätzlichen Produkteinheit werden in der Kostenrechnung als (Kostenträger-)Grenz-Nutzkosten bezeichnet. Aufgrund der doppelten Linearitätsannahme sind diese konstant.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach dem Beanspruchungsprinzip die Kostenkategorien Einzelkosten, beschäftigungsvariable Gemeinkosten und beschäftigungsfixe Nutzkosten auf die Produkteinheiten zugerechnet werden. Die auf nicht genutzte Kapazität entfallenden Leerkosten dürfen den Produkteinheiten dagegen nach dem Beanspruchungsprinzip nicht zugerechnet werden.