In diesem Schritt werden die kalkulatorischen Kosten des Betriebs berechnet. Das sind Kosten, die in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen, die aber (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) nicht in der Finanzbuchhaltung als Kosten verbucht werden können. Diese Kosten sind:
- der kalkulatorische Unternehmerlohn als Entlohnung des Unternehmers;
- die kalkulatorischen Zinsen für das im Betrieb eingesetzte Eigenkapital;
- die kalkulatorische Miete, wenn Sie den Betrieb in eigenen Räumen untergebracht haben;
- die kalkulatorischen Abschreibungen für Maschinen und Geräte, um den Wertverlust entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer und dem Wiederbeschaffungswert zu berücksichtigen.
Abb. 2 zeigt die Berechnung der kalkulatorischen Kosten.
Abb. 2: Ermittlung der kalkulatorischen Kosten
3.1 Betriebswirtschaftlicher Gewinn
Unser Unternehmer rechnet mit einer leichten Umsatzsteigerung von 1,9 Mio. EUR auf 2,0 Mio. EUR. Das bedeutet, dass er wahrscheinlich lediglich Kostensteigerungen der Einstandspreise in seiner Planung berücksichtigt, aber keinerlei neue Produkte oder Erweiterung seines Marktes im Auge hat.
Er möchte 2 % betriebswirtschaftlichen Gewinn erzielen als Ausgleich für das unternehmerische Risiko, das er trägt.
3.2 Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Vergleich mit angestelltem Geschäftsführer
Im Beispiel geht der Unternehmer von einem gewünschten Stundenlohn aus, zu dem er einen angemessenen Zuschlag für seine Mehrarbeit addiert. Dann berechnet er mit der tatsächlichen Arbeitszeit seinen "Netto-Lohn". Zu diesem addiert er die notwendigen Ausgaben für seine soziale Absicherung und ein (geringes) Urlaubs- und Weihnachtsgeld für sich. Das Ergebnis ist ein zu erwirtschaftender Unternehmerlohn in Höhe von 100.450 EUR. Dieser Betrag erscheint beim Einzelunternehmer oder in der Personengesellschaft nicht in den Kosten – aber er muss erwirtschaftet werden.
3.3 Kalkulatorische Zinsen
Opportunitätskosten des Eigenkapitals
Laut Bilanz arbeitet der Unternehmer mit 200.000 EUR Eigenkapital. Dies ist zwar in der Bilanz ausgewiesen, aber die damit zu erwirtschaftenden Zinsen sind keine steuerlichen Kosten. Sie sind deshalb in der Finanzbuchhaltung nirgendwo erfasst – sie müssen aber erwirtschaftet werden, damit sich das im Betrieb eingesetzte Kapital angemessen verzinst.
Wir setzen hierfür einen marktüblichen Zinssatz an – zurzeit mindestens 5 %. Das bedeutet weitere kalkulatorische Kosten in Höhe von 10.000 EUR. Kosten, die kalkuliert und erwirtschaftet werden müssen, die aber nicht in der Finanzbuchhaltung erscheinen.
3.4 Kalkulatorische Miete
Fremdvermietung als Maßstab
Den Mietwert der eigenen Räume berechnet der Unternehmer getrennt für Laden, Lager und Büro. Er setzt handelsübliche, tatsächlich zu erwirtschaftende Mietpreise an und berechnet so die zu kalkulierende Miete im Beispiel mit 87.000 EUR/Jahr. Diese Miete muss sein Handelsunternehmen erwirtschaften, denn wenn die Räume gemietet wären, müsste diese Miete auch bezahlt werden. Oder: Wenn der Unternehmer die Räume fremd vermieten würde, könnte er diese Miete erzielen.
3.5 Kalkulatorische Abschreibungen
In der Bilanz sind lediglich die steuerlichen Abschreibungen angesetzt. Diese richten sich nach den amtlichen Tabellen, aus denen hervorgeht, wie lange ein Wirtschaftsgut zu nutzen und von welchem Wert abzuschreiben ist.
Reale und steuerliche Nutzungsdauer
Eine Ladeneinrichtung ist steuerlich in 8 Jahren abzuschreiben. Das hilft unserem Unternehmer wenig, wenn er schon nach 5 Jahren seine Einrichtung erneuern muss, damit ihm die Kunden treu bleiben. Und wenn die neue Ladeneinrichtung dann 140.000 EUR kostet, die "alte" vor fünf Jahren aber lediglich 100.000 EUR gekostet hat, dann hilft das unserem Unternehmer noch weniger. Denn nach den steuerlichen Abschreibungstabellen hätte er nach 5 Jahren lediglich
100.000 EUR / 8 Jahre × 5 Jahre = 62.500 EUR
aus den steuerlichen Abschreibungen erwirtschaftet. Investieren müsste er aber für die neue Ladeneinrichtung 140.000 EUR.
Also berechnet unser Unternehmer zu Recht kalkulatorische Abschreibungen. Darin geht er von den voraussichtlichen Wiederbeschaffungswerten der Wirtschaftsgüter und der voraussichtlichen tatsächlichen Nutzungsdauer aus.
Individuelle Rechnung aufstellen
Die Beispielrechnung sollten Sie durch Ihre eigene Rechnung verfeinern. In dieser berechnen Sie für die wichtigsten Wirtschaftsgüter die kalkulatorischen Abschreibungen einzeln. Die Summe der kalkulatorischen Abschreibungen geht dann in die Kalkulation ein.
3.6 Gesamtwert der kalkulatorischen Kosten
Ergebnis
In unserem Beispielbetrieb sind zusätzlich zu den steuerlichen Kosten noch aufgerundete 305.000 EUR (kalkulatorische) Kosten entstanden. Die gesamten Kosten betragen 26,7 % vom geplanten Umsatz. Bei der konventionellen Rechnung hätte unser Unternehmer diese Kosten nicht in seiner Kalkulation berücksichtigt!
So sieht die richtige Kalkulation mit dem neuen Aufschlag aus:
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26,7 + 19 |
× 100 = |
62,35 % |
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100 – 26,7 |
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62,35 % Aufschlag anstelle der ursprünglich angenommen 38,67 % wären nötig, um sämtliche Kosten einschließlich der kalkulatorischen Kosten zu decken! – Damit ist deutlich, warum die Kalkulation ausschließlich mit den s...