Vergleich mit angestelltem Geschäftsführer

Im Beispiel geht der Unternehmer von einem gewünschten Stundenlohn aus, zu dem er einen angemessenen Zuschlag für seine Mehrarbeit addiert. Dann berechnet er mit der tatsächlichen Arbeitszeit seinen "Netto-Lohn". Zu diesem addiert er die notwendigen Ausgaben für seine soziale Absicherung und ein (geringes) Urlaubs- und Weihnachtsgeld für sich. Das Ergebnis ist ein zu erwirtschaftender Unternehmerlohn in Höhe von 100.450 EUR. Dieser Betrag erscheint beim Einzelunternehmer oder in der Personengesellschaft nicht in den Kosten – aber er muss erwirtschaftet werden.

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