Fremdvermietung als Maßstab

Den Mietwert der eigenen Räume berechnet der Unternehmer getrennt für Laden, Lager und Büro. Er setzt handelsübliche, tatsächlich zu erwirtschaftende Mietpreise an und berechnet so die zu kalkulierende Miete im Beispiel mit 87.000 EUR/Jahr. Diese Miete muss sein Handelsunternehmen erwirtschaften, denn wenn die Räume gemietet wären, müsste diese Miete auch bezahlt werden. Oder: Wenn der Unternehmer die Räume fremd vermieten würde, könnte er diese Miete erzielen.

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