Im Rahmen der Warenausfuhr gibt es einige Besonderheiten, u. a. sogenannte INCOTERMS, zu beachten. Diese und weitere Positionen werden im Kalkulationsschema für die Exportkalkulation berücksichtigt.
5.1 Exkurs: INCOTERMS
INCOTERMS (International Commercial Terms = Internationale Handelsklauseln) regeln Vertragspositionen im Außenhandelsgeschäft.
Die Einteilung der INCOTERMS erfolgt in folgende Gruppen:
- Gruppe E: Abholklausel (EXW)
- Gruppe F: Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (FCA, FAS, FOB)
- Gruppe C: Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (CFR, CIF, CPT,CIP)
- Gruppe D: Ankunftsklauseln (DAP, DAT, DDP)
(Quelle: www.stuttgart.ihk24.de)
Verträge
Der Einsatz von INCOTERMS im Vertrag ist nicht zwingend notwendig, empfiehlt sich jedoch, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten auszuschließen.
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft einige INCOTERMS sowie ihre Abkürzung und Bedeutung (s. Tab. 2).
Abkürzung |
Incoterm |
Bedeutung |
CIF |
cost, insurance and freight |
Kosten + Versicherung + Fracht bei benanntem Bestimmungshafen Der Verkäufer trägt die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zu befördern, muss zusätzlich eine Transportversicherungsvertrag abschließen und für Verpackung sowie Ausfuhr sorgen. |
EXW |
ex works |
ab Werk an einen benannten Ort Der Verkäufer muss die Ware am benannten Ort zur Abholung bereitstellen (Mindestverpflichtung). Der Verkäufer muss die Ware verpacken und kennzeichnen. |
FOB |
free on board |
frei bis an Bord des Schiffes im benannten Abgangshafen Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken, zur Ausfuhr freimachen und an Bord eines Schiffes im Verschiffungshafen liefern. |
DDP |
Delivered duty paid |
Geliefert verzollt an einen benannten Bestimmungsort Maximalverpflichtung des Verkäufers:
- Ware zur Aus- und auch zur Einfuhr freimachen
- Ware an den Bestimmungsort liefern
- alle Kosten und Gefahr bis zum Eintreffen tragen
|
Tab. 2: Abkürzung und Bedeutung von INCOTERMS
Links zum Thema INCOTHERMS
Ausführliche Auflistungen der Incoterms finden Sie auf den Webseiten zahlreicher Industrie- und Handelskammern, zum Beispiel unter der Adresse: https://www.stuttgart.ihk24.de. Geben Sie dort im Suchfeld einfach den Begriff "Incotherms" ein.
5.2 Kalkulationsschema
Das Kalkulationsschema der Exportkalkulation entspricht in der Praxis dem folgenden Aufbau:
|
Einkaufspreis |
- |
Händlerrabatt FOB Hafen |
= |
Zieleinkaufspreis FOB Hafen |
+ |
HKZ |
= |
Selbstkosten |
+ |
Händlergewinn |
= |
Händler-FOB-Preis |
+ |
Seefracht |
+ |
Hafengebühren |
+ |
Sonstige Kosten |
= |
CF-Preis |
+ |
Vertreterprovision vom CIF-Preis |
+ |
Bankspesen vom CIF-Preis |
+ |
Transportversicherung vom CIF-Preis |
= |
CIF-Preis |
Dieses Schema wurde in unserer Musterlösung in der Tabelle Exportkalkulation umgesetzt (s. Abb. 9).
Abb. 9: Hier wird zwischen CF-Preis und CIF-Preis unterschieden
Eine Besonderheit ergibt sich bei der Ermittlung folgender Positionen:
- Vertreterprovision
- Bankspesen
- Transportversicherung
Diese Posten werden vom CIF-Preis berechnet. Dieser wiederum ist nicht bekannt. Rechentechnisch erhalten Sie die Lösung über die Prozentrechnung.
Der CIF-Preis entspricht 100 %. Der cf-Preis, also der Preis abzüglich Vertreterprovision, Bankspesen und Transportversicherung beträgt 100 % abzüglich der jeweiligen prozentualen Anteile für Vertreterprovision, Bankspesen und Transportversicherung. Für die Beispielrechnung in der Musterlösung entspricht der CF-Preis 88,28 %. Der CIF-Preis ergibt sich durch Division von CF-Preis und Prozentzahl. In der Musterlösung lautet die Formel in E24: =WENN (F20=0;0;E20/F20)