Beim Flat-Handel werden bei der Veräußerung eines Wertpapiers keine Stückzinsen in Rechnung gestellt. Die (laufenden) Zinserträge führen zu einer Kurssteigerung der Wertpapiere. Der Flat-Handel ist insbesondere an ausländischen Börsen üblich, wogegen verzinsliche Wertpapiere an deutschen bzw. europäischen Börsen i. d. R. mit offenem Ausweis von Stückzinsen verkauft werden. Da die Veräußerung/Einlösung solcher Wertpapiere bereits nach der Rechtslage bis 2008 als Kapitalertrag steuerpflichtig war, besteht kein Bestandsschutz für vor dem 1.1.2009 erworbene Wertpapiere.[1]

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 1.1.2009 Erwerb nach dem 31.12.2008

Zinsen;

bei Erwerb in Rechnung gestellte Stückzinsen = negative Einnahmen[2]
Veräußerungsgewinn/-verlust[3] Veräußerungsgewinn/-verlust[4]

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