Die GmbH ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Daraus resultiert insbesondere, dass für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen den Gläubigern gegenüber haftet, nicht jedoch der Gesellschafter. Grundsätzlich obliegt bei der GmbH, vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Regelung, dem Geschäftsführer die Führung der Geschäfte der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung kontrolliert den Geschäftsführer und kann ihm Weisungen erteilen bzw. Beschränkungen auferlegen.

Der wesentliche Unterschied zur AG bzw. SE liegt darin, dass GmbH-Anteile nicht kapitalmarktfähig sind, also nicht an der Börse gehandelt werden können. Daraus resultieren geringere Schutzrechte für die Gesellschafter (Anteilseigner). Doch auch die innere Struktur der GmbH ist gesetzlich weniger reglementiert. Zudem liegt das Mindestkapital mit 25.000 EUR unter dem einer AG. Daraus erklärt sich auch die deutlich höhere Anzahl an Gesellschaften in dieser Rechtsform.

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