Ob freiwillige Trinkgelder zu versteuern sind oder nicht, hängt davon ab, ob sie der Unternehmer oder dessen angestellter Mitarbeiter erhält. Erhält der Unternehmer als Alleinfahrer ein Trinkgeld, gehört es zu seinen steuerpflichtigen Einnahmen. Freiwillige Trinkgelder, die der angestellte Fahrer bekommt, sind steuerfrei, soweit er selbst über diese Trinkgelder verfügen kann.

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