Bei einer Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfung stellt sich die berechtigte Frage, in welchem Umfang eine solche Vorgehensweise bei dem jeweiligen Betrieb unterstellt werden kann.

Auch wenn im Falle einer Schätzung aufgrund eines solchen Sachverhalts keine existenzbedrohenden Mehrsteuern zu befürchten sind, sollte im Interesse des Unternehmers darüber nachgedacht werden, wie eine derartige Praxis vermieden werden kann.

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