Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner
Im Rahmen des verschärften Kassengesetzes ist die Belegausgabepflicht Teil eines ineinandergreifenden Räderwerks, welches nach den Vorstellungen des Gesetzgebers als Einheit zu verstehen ist und nur als solche den erhofften Erfolg zu bringen vermag. Der Zeitpunkt für die Einführung der Bonpflicht war jedoch denkbar ungünstig. Inmitten weltweiter klimapolitischer Auseinandersetzungen schnürt Deutschland ein seltsames Umweltpaket. Reduzierung des Plastikmülls, Fahrverbote und Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk auf der einen, dafür tonnenweise unerwünschte Papierbons auf der anderen Seite. Wer sich mit den Einzelheiten nicht intensiv vertraut macht, kann hier schon "vom Glauben abfallen".
Was genau wollte der Gesetzgeber mit der Belegausgabepflicht eigentlich erreichen, wenn ohnehin nur noch fälschungssichere Kassen eingesetzt werden dürfen? Zertifizierte Registrierkassen leisten ihren Beitrag zur Manipulationssicherheit nur dann, wenn sie korrekt bedient werden. Ob der eingetippte Betrag auch dem tatsächlichen Umsatz entspricht, kann die Kasse nicht erkennen. Als Garant hierfür soll der Quittungsbeleg dienen. Die Angaben auf diesem müssen stimmen, denn der Unternehmer weiß ja vorher nicht, ob ihn der Kunde mitnehmen will oder nicht.
Ungeachtet des Umweltgedankens passt eine solche Maßnahme nicht richtig in die heutige Zeit. Eine Zeit, in der selbst unsere Kleinsten digitales Hightech mühelos beherrschen. Neben der o. a. betragsorientierten Ausnahmeregelung (Kleinstumsätze) oder dem Einscannen eines QR-Codes beim Bäcker per Handy sind noch weitere Alternativen vorstellbar.
Was spräche gegen eine verpflichtende Aufrüstung aller Registrierkassen mit einem detaillierten, aber gut lesbaren Kundenmonitor? Viele Unternehmer haben den Weg längst aufgezeigt und ihre Kassen mit einem kundenfreundlichen Zusatzdisplay ausgerüstet, bei dem sich niemand mehr verrenken muss, um all die eingetippten Artikel samt ihrer Preise mitlesen zu können. Das hätte sogar doppelten Effekt: Auch die Kunden in zweiter Reihe würden den gesamten Vorgang freiwillig oder unfreiwillig mitverfolgen. Vielleicht fühlt sich der vermeintliche Steuersünder unter den Blicken seiner Angestellten und seiner Kundschaft so zur Ehrlichkeit verpflichtet. Ein Ausdruck des Bons würde dann nur auf Kundenwunsch erfolgen.
Ein Kundendisplay kann zwar nicht den Bon ersetzen, aber den gleichen Zweck erfüllen – und wäre zeitgemäßer! Die Mehrkosten wäre jeder Unternehmer sicher eher bereit zu tragen, denn er investiert in seine Kundschaft und nicht in den Papierkorb.