Pflegeeltern können für Pflegekinder die Freibeträge für Kinder in Anspruch nehmen.[1] Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen.[2]

Stiefeltern und Großeltern können für ihre Stief- bzw. Enkelkinder das Kindergeld bekommen. Einen eigenen Anspruch auf die Freibeträge für Kinder haben sie jedoch nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber eine Übertragung der Freibeträge in Betracht.[3] Dies gilt auch für den Lebenspartner eines Elternteils.

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