1Die örtlichen Satzungen gelten weiter und sind erforderlichenfalls bis zum 1. Januar 2006 anzupassen. 2Die Änderungssatzungen können rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels 38 des Gesetzes zur Modernisierung der Sächsischen Verwaltung und zur Vereinfachung von Verwaltungsgesetzen (Sächsisches Verwaltungsmodernisierungsgesetz - SächsVwModG) vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 160) in Kraft gesetzt werden. 3§ 2 Absatz 2 gilt auch für Satzungen, die nach bisherigem Recht erlassen worden sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge