Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.

[1] § 21c geändert durch Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Aufhebung der Straßenausbaubeiträge. Anzuwenden ab 01.01.2020.

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