Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
Der steuerfreie monatliche Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen wird von 200 EUR auf 250 EUR erhöht. Ebenfalls erhöht wird der Mindestbetrag für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 EUR auf 8 EUR am Tag. | 2021 Rückwirkung ab 1.1.2021 durch BMF-Schreiben v. 8.4.2021 geregelt. |
Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2021 - LStÄR 2021) | Beschluss des Bundeskabinetts v. 24.3.2021. Zustimmung des Bundesrats v. 7.5.2021. |
Lohnsteuer-Richtlinien 2023
Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
Die Lohnsteuer-Richtlinien waren veraltet und überarbeitungsbedürftig. Es wurden zahlreiche Anpassungen den Änderungen in Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, BMF-Schreiben und Beschlüssen von Bund und Ländern vorgenommen. Neben redaktionellen Änderungen wurde auch auf eine bürgernahe und geschlechtergerechte Sprache geachtet. | 2023 | Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns 2023 (Lohnsteuer-Richtlinien 2023 - LStR 2023) | Beschluss des Bundeskabinetts v. 15.9.2022. Zustimmung des Bundesrats v. 28.10.2022. |
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