Rz. 54

Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises ist für den Informationsgehalt eines Konzernabschlusses auch die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage des Konzerns und der einbezogenen Unternehmen von großer Bedeutung.[1] Das Mutterunternehmen hat, wie auch im HGB, gem. IFRS 10.B92 den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens für den Konzernabschluss zugrunde zu legen. Fällt das Ende des Berichtszeitraums des Mutterunternehmens auf einen anderen Tag als das eines Tochterunternehmens, erstellt das Tochterunternehmen zu Konsolidierungszwecken zusätzliche Finanzangaben mit dem gleichen Stichtag wie in den Abschlüssen des Mutterunternehmens, um dem Mutterunternehmen die Konsolidierung der Finanzangaben des Tochterunternehmens zu ermöglichen, sofern dies praktisch durchführbar ist. Ansonsten konsolidiert das Mutterunternehmen nach IFRS 10.B93 die Finanzangaben des Tochterunternehmens mit abweichendem Stichtag unter Verwendung der jüngsten Abschlüsse des Tochterunternehmens. Diese werden um die Auswirkungen bedeutender Geschäftsvorfälle oder Ereignisse zwischen dem Berichtsstichtag des Tochterunternehmens und dem Konzernabschlussstichtag angepasst. Die Differenz zwischen dem Abschlussstichtag des Tochterunternehmens und dem Stichtag der Konzernabschlüsse darf auf keinen Fall mehr als 3 Monate betragen. Die Länge der Berichtszeiträume sowie eventuelle Differenzen zwischen den Abschlussstichtagen dürfen sich von einem Berichtszeitraum zum nächsten nicht ändern. Letzteres resultiert aus der Logik, dass es nicht dazu kommen darf, dass ggf. Monate doppelt oder gar nicht in den aufeinanderfolgenden Konzernabschlüssen i. S. eines nachvollziehbaren Totalerfolgs enthalten sein dürfen.

 
Praxis-Beispiel

Abweichende Stichtage

Das Mutterunternehmen hat für die Abschlusserstellung einen kalenderjahrgleichen Zyklus. Ein Tochterunternehmen hat dagegen ein abweichendes Geschäftsjahr vom 1.11.–31.10. Im Jahr 04 legt das Tochterunternehmen nun ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1.11.–31.12. mit nur 2 Monaten ein, um auf den Konzernzyklus zu kommen. Im Konzernabschluss zum 31.12.04 müssen dann nicht nur das Rumpfgeschäftsjahr, sondern auch das Geschäftsjahr des Tochterunternehmens 03/04 einbezogen werden, sodass im Umstellungsjahr 14 Monate in die Konzernerfolgsrechnung aus dem Tochterunternehmen einfließen.

[1] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 18. Aufl. 2020, § 32 Rz. 112 ff.

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