Ralf Noffke, Ole Schieffer
These 2: Die Integration des BEPS- und ESG-Reporting in den Konzernabschlussprozess ist sinnvoll, da sich die Datenanforderungen in Teilen überschneiden.
Bei der Integration des Konzernberichtswesens besteht die Herausforderung, die zunächst heterogen erscheinenden inhaltlichen Berichtsanforderungen zusammenzubringen. Ein Anknüpfungspunkt für diese Datenerhebung ist die Konsolidierung. Sie führt die legalen Abschlüsse der Einzelgesellschaften im Konzern zu einem konsolidierten Abschluss zusammen. Die Konsolidierung bedient nicht nur den legalen Konzernabschluss, sondern schließt oft auch die Managementkonsolidierung ein, in der Elemente des Konzernabschlusses für die relevanten Steuerungssichten eines Konzerns erzeugt werden. So ist beispielsweise die Technik zur Erzeugung eines konsolidierten Segmentberichtes in einem integrierten Konsolidierungsprozess die gleiche, wie bei der legalen Konsolidierung.
3.1 BEPS Pillar 2
Doch wo besteht nun der Zusammenhang mit einem ganzheitlich integrierten Konzernberichtswesen, das über die Konzernabschlüsse hinausgeht? Bei näherer Betrachtung der Ausgestaltung der Reporting-Anforderungen wird deutlich, dass die Konsolidierung bereits zahlreiche Datenpunkte nutzt, die auch für ESG- sowie BEPS Pillar 2 benötigt werden. Beispielsweise bilden für BEPS Pillar 2 die lokalen Meldedaten der Konzerngesellschaften eines grenzüberschreitend aktiven Konzerns grundsätzlich die Basis zur Kalkulation der Steuerquote. Die Einzelabschlüsse sind für BEPS Pillar 2 und für die Konsolidierung auf Basis der Konzernrechnungslegungsstandards (Handelsbilanz II, HBII) zu berichten, sodass es sinnvoll ist, diese gemeinsame Anforderung als Integrationspunkt im Konzerndatenmodell zu nutzen.
Diese Integrationsmöglichkeit begründet sich inhaltlich
- durch die Notwendigkeit der länderübergreifenden Vergleichbarkeit der Bemessungsgrundlage zur Steuerermittlung und
- in der Konsolidierung zur Vereinheitlichung der in den Konzerngesellschaften verwendeten Rechnungslegungssysteme.
Somit werden die für BEPS erforderlichen KPIs zur Konzernsteuerlast und die Konsolidierung auf derselben Datengrundlage zentral gerechnet und aufgesetzt.
Auf dem Weg zu einer integrierten Berichterstattung bietet dies zahlreiche Potenziale in Bezug auf die Effizienz des Konsolidierungsprozesses, vorausgesetzt die Daten der Einzelgesellschaften werden auf Basis des Konzerndatenmodells angeliefert. Herausforderungen entstehen u. a., wenn vorkonsolidierte Teilkonzern-Daten angeliefert werden, für BEPS-Zwecke jedoch Daten auf Einzelgesellschaftsebene erforderlich sind. Hier ist eine Datenanreicherung erforderlich, die jedoch die grundsätzliche Integration der Sichten nicht in Abrede stellt.
3.2 ESG-Reporting
Derartige Zusammenhänge lassen sich auch für das ESG-Reporting identifizieren. Die Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsaspekten für Konzerne setzen sich in der EU aus der CSRD und der EU-Taxonomie zusammen. Die Berichtsanforderungen für die konzernweite Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst somit einen heterogenen und umfangreichen Pool an zu meldenden Datenpunkten. Beispielsweise gibt die CSRD, die im Schwerpunkt die Behandlung umweltbezogener und sozialer Aspekte in den Berichten fordert, über 82 Offenlegungspflichten mit mehr als 1.000 Datenpunkten vor. Ziel der Direktive ist die Sicherstellung der Kompatibilität des Geschäftsmodells mit dem Übergang zu einer kohlendioxydneutralen Wirtschaft. Hier entsteht der Zusammenhang zwischen der Konsolidierung und dem zukünftigen Finanzdatenmodell eines Unternehmens. Beispielsweise sind in den Berichten relative Kennzahlen wie CO2 / 1 EUR Umsatz zu erzeugen.
3.3 EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie dagegen ist ein EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Die Taxonomie enthält quantitative und qualitative technische Bewertungskriterien für Wirtschaftsaktivitäten, die insbesondere anhand der drei KPIs Umsatz, Betriebs- (OPEX) und Investitionsausgaben (CAPEX) identifiziert werden. Diese KPIs sind hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit zu klassifizieren. Zur Umsetzung dieser Berichtsanforderungen werden Finanzdaten für den gesamten Konzern benötigt, weshalb die Konsolidierungsdaten als Datenquelle für diese Berichte sinnvoll erscheinen. Zwar werden die Zahlen nicht konsolidiert benötigt, sondern sind nur zu aggregieren, die Datenmeldung kann jedoch gleichsam auf den bestehenden Wegen erfolgen.
Ein granular aufgesetzter Konzernpositionsplan bietet die Möglichkeit, über statistische Konten auch ESG-Daten strukturiert zu erheben und zu speichern, um aus einer zentralen Quelle heraus Berichte mit Informationen speisen zu können. Die Informationen auf den statistischen Positionen können im Rahmen der Abschlussdatenmeldung für die Konsolidierung und BEPS Pillar 2 direkt mitgegeben werden. Wie dies aus Sicht der IT-Architektur gesta...