Derartige Zusammenhänge lassen sich auch für das ESG-Reporting identifizieren. Die Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsaspekten für Konzerne setzen sich in der EU aus der CSRD und der EU-Taxonomie zusammen. Die Berichtsanforderungen für die konzernweite Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst somit einen heterogenen und umfangreichen Pool an zu meldenden Datenpunkten. Beispielsweise gibt die CSRD, die im Schwerpunkt die Behandlung umweltbezogener und sozialer Aspekte in den Berichten fordert, über 82 Offenlegungspflichten mit mehr als 1.000 Datenpunkten vor. Ziel der Direktive ist die Sicherstellung der Kompatibilität des Geschäftsmodells mit dem Übergang zu einer kohlendioxydneutralen Wirtschaft. Hier entsteht der Zusammenhang zwischen der Konsolidierung und dem zukünftigen Finanzdatenmodell eines Unternehmens. Beispielsweise sind in den Berichten relative Kennzahlen wie CO2 / 1 EUR Umsatz zu erzeugen.

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