Grundsätzlich ist gemäß IFRS bezüglich ausländischer Konzerneinheiten zu unterscheiden in:
- Selbständige, als Investment zu betrachtende Beteiligungen: Hier kann die Währungsumrechnung komplett zu Stichtagskurs erfolgen.
- Integrierte, eng in die Wertschöpfungskette des Konzerns eingebundene Tochtergesellschaften: Hier sollte für alle Aufwands- und Ertragspositionen (GuV) die Zeitbezugsmethode (= transaktionale Konvertierung) zum Einsatz kommen, da eine Konzernkonsolidierung über Mutter- und Tochtergesellschaften hinweg die Ergebnis- und Vermögenssituation so darstellen soll, "als wäre es ein einziges Unternehmen" (s. Prof. Müller "Währungsumrechnung nach HGB, EStG und IFRS").
Anstatt der Zeitbezugsmethode trifft man in der Praxis jedoch durchweg auf die Anwendung unterschiedlicher Durchschnittskurse zur Umrechnung der GuV-Positionen. Dies ist schlichtweg der Tatsache geschuldet, dass es bis dato aufgrund fehlender ERP-Technologie viel zu aufwendig gewesen wäre, die Zeitbezugsmethode anzuwenden. Darum wurde die Durchschnittsmethode im IFRS als zulässige Vereinfachung definiert, aber NICHT als alternativlose Vorgabe.
Nun zeichnet sich mit der Entwicklung des Universal Parallel Accountings (UPA) eine technologische Lösung ab, welche eine kontinuierliche, transaktionale Konvertierung aller Geschäftsvorfälle ausländischer Tochtergesellschaften ermöglichen wird.
Bei Diskussionen rund um dieses Thema erfolgt sehr häufig der Hinweis darauf, dass die Vorgaben des IAS 21 ein solches Vorgehen nicht zulassen würden, da für die GuV-bezogene Umrechnung aus der lokalen Funktionalwährung in die Konzern-Berichtswährung nur mehr ein Durchschnittskurs zulässig sei. Übersehen wird hierbei, dass – wie oben beschrieben – die jahrelang geübte Konvertierungspraxis lediglich deswegen zur IFRS-"Regel" geworden ist, weil diese Vereinfachung technologisch alternativlos war.
Da in der Praxis ein Regelungsbedarf für diese neu entstehende Technologie bis dato nicht notwendig war, können konsolidierungstechnische Details noch gar nicht vollumfänglich geregelt sein (siehe Analogie zu noch nicht formulierten Verkehrsregeln fürs zukünftige autonome Fahren).
Noch ist die UPA-Entwicklung technisch nicht umsetzungsreif für den Einsatz in international agierenden Großkonzernen. D. h. es ist noch Zeit, um begleitend zu der technologischen Fertigstellung auch die Diskussion darüber zu beginnen, wie welche Sachverhalte in Zukunft konzerntechnisch vor dem UPA-Hintergrund währungstechnisch zu bilanzieren wären.
Eine der vielen offenen Fragen in diesem Kontext ist beispielsweise, ob für die Konzernergebnisrechnung Abschreibungen auf Sachanlagevermögen in Fremdwährungs-TGs weiter auf Basis des in Funktionswährung konvertierten Anschaffungswerts erfolgen sollte oder aber auf Basis des transaktional in Berichtswährung konvertierten Werts zum Zeitpunkt der Anschaffung (= Zeitbezugswert).