Begriff

Kostenträger sind betriebliche Leistungseinheiten, denen Kosten zugerechnet werden. Dabei handelt es sich i. d. R. um die Absatzleistungen eines Unternehmens, d. h. Produkte oder Dienstleistungen. Es werden jedoch immer mehr auch größere Projekte als Kostenträger definiert, damit auch bei ihnen die Kostenkontrolle vereinfacht wird. Den Kostenträgern werden die Kosten zugerechnet, die sie im Prozess der Leistungserstellung verursacht haben.

Die Kostenträgerrechnung ist Teil des traditionellen Aufbaus der Kostenrechnung als Abfolge von Kostenerfassung (= Kostenartenrechnung), Kostenzuordnung zum Ort der Leistung (= Kostenstellenrechnung) und Kostenverrechnung auf die Produkte (= Kostenträgerrechnung).

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