Zusammenfassung
Alle Jahre wieder verlangt das Rechnungswesen von der Unternehmensleitung zur Vervollständigung der Jahresabschlussunterlagen einen Lagebericht. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Teil der Jahresabschlussdokumentation ist eine unbeliebte Aufgabe. Da der Jahresabschluss und damit auch der Lagebericht veröffentlicht wird, zumindest bei Kapitalgesellschaften, muss genau überlegt werden, was geschrieben wird.
Gleichzeitig gibt es genaue rechtliche Vorschriften und Vorgaben über Aufbau und Inhalt. Das macht es aufwendig, einen akzeptablen Bericht zu geben. So sind dann auch viele Lageberichte lieblos abgefasst und wenig informativ. Dabei wird nicht bedacht, dass der Jahresabschluss ganz besondere Leser hat.
Eigentümer, Banken oder Lieferanten sind wichtig für das Unternehmen. Der Lagebericht stellt eine einzigartige Möglichkeit dar, Inhalte direkt an vorgegebene Zielgruppen zu transportieren, also Marketing für das Unternehmen und für die Unternehmensführung zu betreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Spagat zwischen rechtlichen Vorgaben und marketingorientierten Inhalten geschafft wird.
Die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts und dessen Inhalt sind im HGB geregelt:
Aufstellungspflicht:
§ 264 (1) HGB für Kapitalgesellschaften
§ 264 a HGB für Personengesellschaften
§§ 267, 267 a HGB für Größenklassen
§§ 336, 340a, 341 HGB für andere (z. B. Banken, Genossenschaften)
Inhalt:
§ 289 ff. HGB
§ 315 HGB für Konzernberichterstattung
Für die Inhalte gibt es Empfehlungen vom DRSC (Deutschen Rechungslegungs Standards Committee) für den (Konzern)Lagebericht in DRS 20. Diese werden von den Wirtschaftsprüfern bei der Beurteilung des Jahresabschlussberichts zugrunde gelegt.
1 Inhalt und Grundsätze
1.1 Erstellung des Lageberichts: Pflicht oder Kür?
Grundsätzlich müssen Kleinstgesellschaften und kleine Gesellschaften keinen Lagebericht erstellen. Dabei ermittelt sich die Einordnung in die Gruppe der kleinen, mittleren und großen Gesellschaften nach der folgenden Tabelle:
Es gelten die folgenden Grenzen für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl (§§ 267 und 267a HGB)):
|
Kleinstgesellschaft |
Kleine Gesellschaft |
Mittlere Gesellschaft |
Große Gesellschaft |
Bilanzsumme |
bis 450.000 EUR |
bis 7.500.000 EUR |
bis 25.000.000 EUR |
über 25.000.000 EUR |
Umsatzerlöse |
bis 900.000 EUR |
bis 15.000.000 EUR |
bis 50.000.000 EUR |
über 50.000.000 EUR |
Mitarbeiterzahl |
bis 10 |
bis 50 |
bis 250 |
über 250 |
Tab. 1: Einordnung von Unternehmen in kleine, mittlere oder große Gesellschaft und Kleinstgesellschaft
Wenn 2 von den jeweils 3 Parametern erfüllt sind, gehört die Gesellschaft in die entsprechende Größenklasse. Geschäftsführer mittlerer und großer Gesellschaften sind verpflichtet, den Lagebericht im Rahmen des Jahresabschlusses zu erstellen. Ohne Lagebericht ist der Jahresabschluss nicht vollständig und gilt damit als nicht aufgestellt.
Die automatische Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ist für Kleinstgesellschaften und kleine Gesellschaften ungefährlicher geworden. Der Lagebericht wird nur den Empfängern öffentlich, die den Jahresabschluss gegen Gebühr und mit Begründung vom Bundesanzeiger anfordern.
Aufbau und Inhalt ergeben sich weiterhin aus dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS), zumindest für Konzerngesellschaften. Wird der Abschluss testiert, wird der Wirtschaftsprüfer auch für nicht Konzerngesellschaften diesen Standard berücksichtigen.
Rechtliche Vorschriften gelten auch für freiwillige Lageberichte
Wenn sich ein Geschäftsführer einer kleinen GmbH für einen Lagebericht entscheidet, gelten für ihn die rechtlichen Vorschriften nicht ausdrücklich. Nach herrschender Meinung müssen jedoch auch freiwillige Lageberichte den Vorschriften des § 289 HGB entsprechen.
1.2 Der Inhalt des Berichts
Inhaltlich muss der Lagebericht, laut DRS, den Geschäftsverlauf und das Ergebnis des im Jahresabschluss betroffenen Zeitraums analysieren. Der Beschreibung des Steuerungssystems und der Entwicklungsaktivitäten folgt der Wirtschaftsbericht. Dieser gibt Auskunft über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens bzgl. Ertrag, Finanzen und Vermögen. Besonderen Wert hat der Prognosebericht, ergänzt um den Risiko- und Chancenbericht, weil er von der vergangenheitsbezogenen Darstellung des Jahresabschlusses den Bogen in die Zukunft schlägt.
Erläuterungen der wichtigsten Werte und Entwicklungen des Unternehmens
Viele Lageberichte wiederholen zu den einzelnen Themen einfach die Zahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Das ist nicht gewollt. Die Zahlen kann der Leser den Tabellen selbst entnehmen. Im Lagebericht geht es um Erläuterungen der Werte und Entwicklungen durch die Geschäftsleitung.
Die im DRS genannten Themen eignen sich hervorragend zu Darstellung mehr oder weniger detaillierter Inhalte. Hier setzt der Marketinggesichtspunkt an. In den einzelnen Kapiteln können, neben den notwendigen grundsätzlichen Informationen, auch die Inhalte angesprochen werden, die der Unternehmensführung wichtig sind. Sie erklären wesentliche Zahlen, weisen auf Erfolge hin und beschreiben die Aktivitäten i...