BMF, Schreiben v. 13.2.1998, IV B 3 - S 2183 b - 1/98

Auf die Frage zum Ansatz des Ersatzwirtschaftswerts bei der Anwendung des § 7 g EStG im Beitrittsgebiet wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt, daß der Ersatzwirtschaftswert bei der Anwendung des § 7 g EStG im Beitrittsgebiet nach den Eigentumsverhältnissen umzurechnen ist.

Die entsprechende Rechtsfrage bei der Anwendung des § 9 Nr. 1 GewStG ist noch nicht mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Über das Ergebnis der Besprechung wird unterrichtet werden.

 

Normenkette

EStG § 7 g

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