LfSt Rheinland-Pfalz v. 24.11.2016, S 2230 A - St 31 5/St 31 1

Soweit die nachfolgenden Ausführungen in den Tz. 1 zur Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten (LuF) gegenüber den grundlegenden Anordnungen lt. Rdvfg. vom 3.7.2006, S 2230 A – St 31 1 Ergänzungen oder Änderungen beinhalten, sind diese durch Randstrich kenntlich gemacht.

 

1 Schätzungslandwirte

 

1.1 Allgemeines

Die Grundsätze zur Schätzung des Gewinns von LuF für das Kalenderjahr (Kj.) 2014 bzw. das Wirtschaftsjahr (Wj.) 2014/2015 gelten weiterhin uneingeschränkt (siehe Tz. 2 ff. der Rdvfg. vom 3.7.2006, S 2230 A – St 31 1).

 

1.2 Schätzungsausgangsbetrag

 

1.2.1 Einteilung der Betriebe

Die bisher maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.

  1 2 3 4 5
Einteilung in die Gruppen Getreidebau Hackfruchtbau Veredelung Milchvieh Futterbau
Anbauflächen in % der landwirtschaftlichen Produktionsfläche (LP)
Getreide über 50 über 50 über 50 unter 50 unter 50
Hackfrüchte unter 20 über 20 unter 20 unter 20 unter 20
Futterbau unter 30 unter 30 unter 30 über 30 über 30
Zusätzliche Abgrenzungskriterien
Schweinebestand

unter

1,8 VE/ha

unter

1,8 VE/ha

über

1,8 VE/ha

unter

1,8 VE/ha

unter

1,8 VE/ha
Milchkühe in % des Rinderbestandes bezogen auf Ø-Bestand       über 40 unter 40
 

1.2.2 Schätzungsausgangsbeträge

Als Schätzungsausgangsbetrag je ha LP sind für das Wj. 2014/2015 anzusetzen:

  1 2 3 4.1 4.2 5
Einteilung in die Gruppen Getreidebau Hackfruchtbau Veredlung Milchvieh Futterbau
        <35 Milchkühe >35 Milchkühe  
  EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Mindestwert 500 800 1.000 500 1.000 230
Höchstwert 1.200 1.600 1.500 1.000 2.500 400
Zuschlag Frühkartoffeln entfällt

Zu den Grundsätzen beim Ansatz von Schätzungsausgangsbeträgen siehe die o.a. Rdvfg. vom 3.7.2006, S 2230 A – St 31 1 – Tz. 2.2.2.

 

1.2.3 Zuschläge für nicht abgegoltene Gewinne bzw. Mehrgewinne

 

1.2.3.1 Entschädigungen und Zuschüsse aus öffentlichen Förderungsprogrammen

Zu beachten ist, dass sämtliche Entschädigungen oder Zuschüsse aus öffentlichen Förderungsprogrammen nicht im Schätzungsausgangsbetrag enthalten sind und deshalb die erklärten oder im Einzelfall ermittelten Beträge hinzugerechnet werden müssen. Die Erhebungen haben folgende den Betrieben im Wj. 2014/2015 zugeflossene Zuschüsse oder Entschädigungen aufgezeigt:

  Gruppeneinteilung

Durchschnitts- und Mindestwert

EUR/ha/LP

Höchstwert

EUR/ha/LP
1 Getreidebau 320 500
2 Hackfruchtbau 330 500
3 Veredlung 320 400
4.1 Milchvieh bis 34 Milchkühe 310 320
4.2 Milchvieh ab 35 Milchkühe 350 700
5 Futterbau 310 340
 

1.2.3.2 Wein-, Obst- und Gemüsebau sowie Brennereien

Wegen der Ermittlung des entsprechenden Gewinns aus Weinbau verweise ich auf die Rdvfg. vom 16.3.2016, S 2233 A – St 31 1/St 31 5 und wegen der Ermittlung des Gewinns aus Obst- und Gemüsebau auf die Rdvfg. vom 15.1.2016, S 2233 A – St 31 1/St 31 5 .

Soweit Gewinne aus Verschluss- und Abfindungsbrennereien zu ermitteln sind, bitte ich, die jeweils zuständige landwirtschaftliche Bp-Stelle einzuschalten. Diese wird dem Veranlagungsbezirk die notwendigen Richtsätze und Kennzahlen mitteilen.

 

1.2.3.3 Tabakbau

Die Ernteerträge haben sich nach den getroffenen Feststellungen im pfälzischen Anbaugebiet wie folgt entwickelt (1 dt = 100 kg):

Gesamtanbau

Wj.

Anbaufläche

ha

Ertrag

dt

(eingewogen)

Geldwert netto

[(*)]

Ernte

dt/ha

durchschn. Preis

je/dt netto

[(*)]

Einnahmen

je/ha

netto

[(*)]
Gesamtanbau
2010/2011 478 10.858 3.400.384 EUR 22,72 313 EUR 7.114 EUR
2011/2012 404 10.372 3.620.158 EUR 25,67 349 EUR 8.961 EUR
2012/2013 428 10.948 4.048.548 EUR 25,58 370 EUR 9.459 EUR
2013/2014 444 10.768 4.260.197 EUR 24,25 369 EUR 9.595 EUR
2014/2015 478 11.596 5.139.000 EUR 24,26 443 EUR 10.751 EUR
Geudertheimer (Zigarrengut)
2010/2011 200 5.018 1.414.960 EUR 25,09 282 EUR 7.075 EUR
2011/2012 82 2.492 943.868 EUR 30,39 379 EUR 11.511 EUR
2012/2013 86 2.802 1.078.433 EUR 32,58 385 EUR 12.540 EUR
2013/2014 87 2.375 982.670 EUR 27,30 414 EUR 11.295 EUR
2014/2015 72 1.739   24,15    
Virgin
2010/2011 278 5.840 1.985.424 EUR 21,01 340 EUR 7.142 EUR
2011/2012 322 7.880 2.676.290 EUR 24,47 340 EUR 8.311 EUR
2012/2013 342 8.146 2.970.115 EUR 23,82 365 EUR 8.685 EUR
2013/2014 357 8.393 3.277.527 EUR 23,51 391 EUR 9.181 EUR
2014/2015 406 9.857   24,28    

Hinweis:

Auf Grund der kaum relevanten Unterschiede zwischen „Virgin” und „Geudertheimer” wurde auf die Differenzierung der Erlöse verzichtet. Im Jahr 2014 wurde die Sorte „Geudertheimer” letztmalig geerntet, da der Abnahmevertrag nicht verlängert wurde. Betroffene Betriebe stellen nur vereinzelt auf „Virgin”-Anbau um, da hierzu Investitionen in Trocknungsöfen notwendig sind.

Die Tabakanbauflächen in Rheinland-Pfalz sind weiterhin auf einem niedrigen aber stabilen Niveau. Der Tabakjahrgang 2014 war von durchschnittlicher Qualität und Quantität. Trotz des nassen Sommers gab es nur vereinzelt Befall von Blauschimmel.

Die Einnahmen aus Hagelversicherungsentschädigungen sind in der Tabelle nicht berücks...

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