Eine eingetragene Genossenschaft, die durch formwechselnde Umwandlung einer LPG entstanden ist, kann durch erneuten Formwechsel in eine rechtsfähige Personengesellschaft[1] [Bis 31.12.2023: Personengesellschaft] umgewandelt werden; für die Umwandlung gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend.
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