Die Müller GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft und ermittelt insgesamt 80.000 EUR aktive latente und 50.000 EUR passive latente Steuern, d. h. per Saldo ist ein Überhang aktiver latenter Steuern i. H. v. 30.000 EUR vorhanden. Sie hat für den Ausweis in ihrer Handelsbilanz folgende Möglichkeiten:
A) Bruttoausweis: Die Müller GmbH weist 80.000 EUR aktive latente und 50.000 EUR passive latente Steuern getrennt in der Handelsbilanz aus.
Die Müller GmbH bucht daher passive und aktive latente Steuern.
Buchungsvorschlag Bruttoausweis:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
2250/7645 |
Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
50.000 |
0968/3065 |
Passiv latente Steuern |
50.000 |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0983/1950 |
Aktive latente Steuern |
80.000 |
2255/7649 |
Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
80.000 |
B) Nettoausweis: Die Müller GmbH weist lediglich den Überhang aktiver latenter Steuern von 30.000 EUR aus.
Die Müller GmbH bucht daher nur den Überhang an aktiven latenten Steuern.
Buchungsvorschlag Nettoausweis:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0983/1950 |
Aktive latente Steuern |
30.000 |
2255/7649 |
Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
30.000 |
C) Ausübung des Wahlrechts zum Nichtausweis eines Überhangs aktiver latenter Steuern. Die Müller GmbH weist keine latenten Steuern aus, weil aktive latente Steuern nicht ausgewiesen werden müssen.
Die Müller GmbH nimmt keine Buchung vor.