Prof. Dr. Gerrit Frotscher
1 Zweck und Aufbau des Vordrucks
Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemeinen Grundsätzen unterliegt, sind die Anlagen GK und ZVE auszufüllen.
Die Steuererklärung KSt sowie die Anlage Gem wird von steuerbegünstigten Körperschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft jährlich, bei den anderen Rechtsformen nur alle 3 Jahre angefordert, es sei denn, dass wegen umfangreicher wirtschaftlicher Betätigung regelmäßig Steuern anfallen. In diesem Fall ist von Körperschaften aller Rechtsformen jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Ist eine Steuererklärung nur alle 3 Jahre abzugeben, sind die Angaben in der Steuererklärung und der Anlage Gem für das letzte Jahr des 3-Jahreszeitraums zu machen.
In der Anlage Gem werden die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung abgefragt, sodass das Finanzamt prüfen kann, ob Steuerfreiheit oder partielle Steuerpflicht besteht. Zu diesem Zweck sind die erforderlichen Unterlagen, wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Ausgaben-Rechnung, Aufstellung über das Vermögen zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, Protokolle der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung, Geschäftsbericht bzw. Tätigkeitsbericht beizufügen. Diese Unterlagen sind dabei für jedes Jahr des 3-jährigen Prüfungszeitraums dem Finanzamt in elektronischer Form zu übermitteln.
Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen.
Umfangreiche Erläuterungen zu steuerbefreiten Körperschaften sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung ab Rz. 201 enthalten.
Der Vordruck ist in folgende 10 Abschnitte eingeteilt:
- Allgemeines (Zeilen 1–8);
- Gesamteinnahmen (Zeilen 9–9b);
- Wirtschaftliche Betätigung (Zeilen 10–24);
- Mildtätige Zwecke (Zeilen 25–27);
- Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (Zeilen 30–37);
- Betrieb eines Krankenhauses (Zeile 38);
- Durchführungen von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt (Zeilen 39–49b);
- Rücklagen (Zeilen 50–59);
- Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften (Zeilen 63–70);
- Nicht in Erfüllung des Satzungszwecks geleistete unentgeltliche Zuwendungen (Zeilen 74–75);
2 Allgemeines
Zeile 1
In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Gem abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind, soweit nicht anders angegeben, nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen sind aber für alle 3 Jahre beizufügen. Zu diesen Unterlagen gehören die Einnahme-Überschussrechnung bzw. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Geschäfts- und Tätigkeitsberichte.
Bei umfangreicher wirtschaftlicher Betätigung sowie in Fällen, in denen die Körperschaft die Rechtsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG hat (insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften), ist jährlich eine Steuererklärung mit Anlage Gem abzugeben.
Zeilen 2–4
In diesen Zeilen ist der Zweck der Körperschaft anzugeben. Dieser ergibt sich aus der Satzung, dem Gesellschaftsvertrag usw. Der Zweck muss in der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bestehen. In Zeilen 2 bzw. 3 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob kirchliche oder mildtätige Zwecke verfolgt werden. In Zeile 4 sind bei der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke die konkreten Zwecke der Körperschaft zu benennen. Der Vordruck enthält nur Platz für die Angabe eines einzigen Zwecks. Werden mehr als ein steuerbegünstigter Zweck verfolgt, können in der elektronischen Version des Vordrucks so viele Zeilen eingefügt werden, wie nötig. Wird die Papierversion benutzt, sind die notwendigen Angaben auf einem gesonderten Blatt nach dem gleichen Schema zu machen.
Zeilen 5–6
In Zeile 5 ist das Datum der zurzeit gültigen Satzung anzugeben. In Zeile 6 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob die Satzung dem Finanzamt bereits vorliegt. Ist das nicht der Fall, ist sie beim Finanzamt in elektronischer Form einzureichen.
Zeilen 7–8
In Zeile 7 ist das Datum des zurzeit gültigen Beschlusses über die Festsetzung der Mitgliederbeiträge, von Umlagen und Aufnahmegebühren anzugeben. In Zeile 8 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl mitzuteilen, ob dieser Beschluss dem Finanzamt bereits vorliegt. Ist das nicht der Fall, ist der Beschluss beim Finanzamt in elektronischer Form einzureichen.
3 Gesamteinnahmen
Zeile 9
In dieser Zeile sind die Gesamteinnahmen der Körperschaft (Spenden, Beiträge, Zuschüsse, Einnahmen aus Vermögensverwaltung, Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung, Umsatzsteuer) des Jahres 2023 einzutragen. Übersteigen die Gesamteinnahmen 45.000 EUR nicht, kann nach § 64 Abs. 3 AO keine Steuerpflicht entstanden sein, auch wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird....