In diesem Abschnitt werden Sie Ihren eigenen Geschäftsbereich und die wichtigsten Zulieferer im Detail analysieren
Auf der Grundlage der abstrakten Risikoanalyse sollten in der konkreten Analyse der eigene Geschäftsbereich und die Zulieferer mit dem höchsten Prioritäts- und Volumenrisiko detailliert bewertet werden.
Bei der konkreten Risikoanalyse werden die einzelnen Menschenrechts- und Umweltkategorien bewertet. Für jede Menschenrechts- und Umweltkategorie sollte eine qualitative Bewertung der potenziellen und tatsächlichen Risiken für die betroffene Gruppe und für den eigenen Geschäftsbereich vorgenommen werden. Je nach Branche kann es Kategorien geben, die ausgeschlossen werden können.
Es ist möglich, den eigenen Geschäftsbereich in der konkreten Analyse in mehrere verschiedene Bereiche aufzugliedern. Der Geschäftsbereich umfasst oft Einheiten, die sich in ihrem Geschäftsmodell und damit auch in den Risiken unterscheiden (z.B. Verwaltung vs. Produktion/Fabriken). In diesem Fall ist es sinnvoll, das eigene Geschäftsfeld in Teilbereiche zu unterteilen und die Risiken getrennt zu bewerten.
Zulieferer für die konkrete Analyse sollten anhand ihrer Priorität (Priority – Spalte J in "1.1 Overview Suppliers") und dem entsprechenden Volumenrisiko (Volume risk – Spalte M in "1.1 Overview Suppliers") ausgewählt werden. Dies ist durch §3 Abs. 2 des LkSGs bedingt. Unternehmen müssen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einhalten, um entsprechende Risiken zu vermeiden, zu minimieren oder Verstöße zu beenden. Dazu gehört auch, dass bei der konkreten Ermittlung von Risiken sowie ihrer Gewichtung und Priorisierung das Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher und der Verursachungsbeitrag des Unternehmens zu einzelnen Risiken oder Risikobereichen berücksichtigt werden.
Wenn mehr als 2 Geschäftsbereiche oder mehr als 2 Zulieferer in der konkreten Analyse berücksichtigt werden sollen, müssen die entsprechenden Zeilen und Spalten für die Bewertung kopiert und entsprechend eingefügt werden.
Abb. 13: Eigener Geschäftsbereich - Beispiel für die Bewertung des Menschenrechtsrisikos "Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz"
Abb. 14: Beispiel für die Bewertung von Maßnahmen in Bezug auf das Risiko "Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz"
Auf der Grundlage der qualitativen Bewertung sollten die Kategorien dann anhand der Kriterien quantitativ bewertet werden:
Skala:
Abb. 15: Quantitative Bewertung – Skala
Frage: Wie schwerwiegend wären die Auswirkungen?
Bereich: Auf einer Skala von 1-4
Umfang:
Abb. 16: Quantitative Bewertung – Umfang
Frage: Wie weitreichend würden die Auswirkungen sein?
Bereich: Auf einer Skala von 1-4
Abhilfemaßnahmen:
Abb. 17: Quantitative Bewertung – Abhilfe
Frage: Wie schwierig wäre es, den Schaden zu reparieren Schaden zu beheben?
Bereich: Auf einer Skala von 1-4
Anmerkung: Hier muss die Perspektive der Brutto Bewertung eingenommen werden.
Vorhandene Maßnahmen zur Verringerung des Risikos werden dann in die Analyse einbezogen (Measures (status quo)). Diese sollten qualitativ bewertet werden (Evaluation of the measures). Anschließend ist die verbleibende Eintrittswahrscheinlichkeit zu ermitteln (Probability (after measures)). Ist diese für das betreffende Risiko "mittel" oder "hoch", müssen risikomindernde Maßnahmen entwickelt werden. Wenn das Risiko als "gering" eingestuft wird, kann dieses Risiko vorerst zurückgestellt werden.
Abb. 18: Analyse zur Ermittlung der wichtigsten Risiken in unserem Geschäftsfeld
Die ermittelten Maßnahmen können im Arbeitsblatt “4. Measures” zusammengefasst werden.
Abb. 19: Übersicht Maßnahmen