Das Gesetz verpflichtet die unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Pflichten, die ein Unternehmen zu erfüllen hat, sind nach seinen Einflussmöglichkeiten abgestuft, konkret bezogen auf

  • einen eigenen Geschäftsbereich,
  • das Handeln eines Vertragspartners und
  • das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

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