Die Bundesregierung hat im Rahmen des Nationalen Aktionsplans weitreichende Unterstützungsangebote für Unternehmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten geschaffen. Dazu gehört die Einstiegsberatung durch den bereits seit 2017 bestehenden Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte oder die Einrichtung von Unterstützungsnetzwerken im Ausland rund um die Botschaften des Auswärtigen Amtes. Ein weiteres zentrales Unterstützungsangebot sind die Branchendialoge zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans, die unter der Moderation des Bundesarbeitsministeriums stattfinden. Hier werden unter anderem detaillierte Handlungsanleitungen zur Umsetzung der einzelnen Sorgfaltspflichten erarbeitet, die die Handlungssicherheit gerade in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen erhöhen. Einen guten Überblick über die Unterstützungsangebote der Bundesregierung und weiterer Akteure zur Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht sowie ausführliche Informationen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten hält das Informationsportal der Bundesregierung unter www.wirtschaft-menschenrechte.de bereit.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Durchsetzung und Kontrolle des Gesetzes zuständig ist, veröffentlicht ebenfalls branchenübergreifende und branchenspezifische Informationen und Hilfestellungen zur Einhaltung des Gesetzes.

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