Ja, es sind die Risiken zu analysieren, mit deren wesentlicher Veränderung oder Hinzukommen das Unternehmen in der Lieferkette gemäß § 2 Abs. 5 LkSG rechnen muss. Aus § 5 Abs. 1 u. 4 LkSG ergeben sich 2 Modalitäten der Risikoanalyse:

  • Gegenstand der regelmäßigen Risikoanalyse ("einmal jährlich") sind alle Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern.
  • Die ad-hoc-Pflicht zur Risikoanalyse betrifft die anlässlich neuer Umstände wesentlich veränderten oder hinzukommenden Risiken, allerdings überall in der Lieferkette, sowohl bei unmittelbaren als auch bei mittelbaren Zulieferern. Es sind diejenigen Risiken zu analysieren, die offensichtlich neu hinzukommen oder sich wesentlich verändern.

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