Zusammenfassung
1 Auswahl und Ausgestaltung von Präventionsmaßnahmen
Bei der Auswahl und Ausgestaltung von Präventivmaßnahmen im Rahmen des § 6 LkSG sind stets die Angemessenheitskriterien nach § 3 Abs. 2 LkSG zu beachten, die sich beziehen auf:
- die Geschäftstätigkeit des Unternehmens,
- das Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher des Risikos,
- die Schwere, die (Un-)Umkehrbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit der Verletzung und
- die Art des (möglichen) Verursachungsbeitrags des Unternehmens.
Hieraus sollte sich auch die Priorisierung etwaiger Maßnahmen ableiten. In der unten gegebenen Übersicht ist daher keine Priorisierung vorgesehen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt in diesem Zusammenhang klar: "Im Rahmen der Angemessenheit haben Unternehmen einen Ermessensspielraum dahingehend,"
- "welche der aufgezählten Maßnahmen sie konkret implementieren,"
- "ob sie im Einzelfall andere als die gesetzlich genannten Maßnahmen ergreifen, weil diese wirksamer erscheinen,"
- "ob über die im Gesetz genannten Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind und"
- "wie sie die gewählten Maßnahmen konkret umsetzen."
Zur Auswahl von Präventivmaßnahmen gehört neben der Angemessenheit ganz wesentlich auch eine ex-ante-Einschätzung hinsichtlich der Wirksamkeit der gewählten Maßnahme. Hier ist zu fragen, ob die ausgewählten Maßnahmen berechtigterweise eine Verbesserung der Risikolage erwarten lassen.
2 Grundlagen und Bezüge des allgemeinen Risikomanagements
Insgesamt orientieren sich die menschen- und umweltrechtlichen Maßnahmen an allgemeinen Grundsätzen des Risikomanagements. Daraus ergibt sich etwa, dass Risiken prioritär präventiv zu begegnen sind. Dies geschieht durch Vermeiden des Risikos, indem also die Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts soweit wie möglich reduziert wird. Das kann etwa durch Änderung des Geschäftsmodells geschehen. Ist dies nicht möglich, ist das Risiko zu verringern, indem also die Schwere eines möglichen Risikoeintritts reduziert wird. Unter diesen beiden Aspekten lassen sich Präventionsmaßnahmen zum Menschenrechtsschutz und zu den im LkSG adressierten Umweltaspekten häufig gut verbinden mit Maßnahmen aus anderen Managementsystemen, etwa zum Arbeits- oder Umweltschutz. Im Sinne einer effektiven Prävention sollte dies auch stets mit betrachtet werden. Auch Wirksamkeitskontrollen bestehen in diesen Managementsystemen häufig schon, auf die für die Zwecke des LkSG zurückgegriffen werden kann.
Die weiteren Aspekte des Risikomanagements sollen hier nicht näher behandelt werden, da sie unter dem LkSG den Abhilfemaßnahmen zuzuordnen sind: Sollte die Prävention nicht (vollständig) erfolgreich sein, ist bei Verwirklichung des Risikos zunächst grundsätzlich der Ursprungszustand (oder aus menschenrechtlicher Perspektive: der angestrebte Zustand) wiederherzustellen. Nur wenn dies nicht möglich ist, greift als letzte Maßnahmenstufe der Ausgleich für die entstandene Schädigung.
3 Übersicht über mögliche Präventivmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen
Im Folgenden sind überblicksartig mögliche Präventivmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich einerseits und im Hinblick auf Lieferanten andererseits dargestellt. Die Übersicht umfasst alle in § 6 LkSG genannten Aspekte, fächert diese auf und ergänzt sie um mögliche weitere Maßnahmen. Dennoch kann hier keine Vollständigkeit beansprucht werden, da das verpflichtete Unternehmen stets anhand der oben genannten Kriterien selbst prüfen und bestimmen muss, ob eine Maßnahme angemessen und auch wirksam ist.
3.1 Maßnahmen und Kontrollen im eigenen Geschäftsbereich
Stichwort |
Maßnahme |
Kontrolle / interne Auditierung |
Grundlagen |
Grundsatzerklärung |
Einbettung der Grundsatzerklärung in allgemeine CSR-Strategie |
Definition von KPIs, ggf. Ergänzung des Bestands |
|
Systematische Stakeholder-Dialoge: Arbeitnehmer(vertretungen), lokale Gemeinschaften, (indirekte) Lieferanten, Kunden, NGOs |
Erfassung von Art und Anzahl der durchgeführten Dialoge; Rückmeldung zum Unternehmenshandeln |
|
Erlangung externer Zertifizierung |
Aufrechterhaltung und Scoring in externer Zertifizieru... |