Kurzbeschreibung

Die Infografik gibt einen Überblick über den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 (ab 2023) bzw. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ab 2024). Weiterhin gibt sie einen Ausblick auf den Anwendungsbereich der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).

Interaktive Grafik

Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen bereits seit 2023 bzw. seit 2024 dazu, entsprechende Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten.

Die entsprechende europäische Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) trat im Juli 2024 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26.7.2026 in nationales Recht umsetzen.Hier geht's zur Infografik

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