Die Direktversicherung ist eine Versicherung, die der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen hat und bei der sein Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene hinsichtlich der Versorgungsleistungen bezugsberechtigt sind. Als Versorgungsleistungen können Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Betracht kommen.[1]

Pensionskassen sind sowohl rechtsfähige Versorgungseinrichtungen[2] als auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes.[3]

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