Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010 und Besondere Lohnsteuerbescheinigung 2010 einschließlich Ausstellungsschreiben

>BMF vom 26.8.2009 (BStBl I S. 902)

(Anhang 23)

Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung

Der Arbeitnehmer kann nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung deren Berichtigung nicht mehr verlangen (>BFH vom 13.12.2007 – BStBl 2008 II S. 434).

Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

Wird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (>BFH vom 23.5.2000 – BStBl II S. 581).

Finanzrechtsweg

Bei einer Nettolohnvereinbarung ist für Streitigkeiten über die Höhe des in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttoarbeitslohns der Finanzrechtsweg nicht gegeben (>BFH vom 13.12.2007 – BStBl 2008 II S. 434).

Unzutreffender Steuerabzug

Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigungen nicht berichtigt werden (>BFH vom 13.12.2007 – BStBl 2008 II S. 434).

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