Beispiele für Arbeitnehmereigenschaft
Amateursportler können Arbeitnehmer sein, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Arbeitslohn zu beurteilen sind (>BFH vom 23.10.1992 - BStBl II 1993 S. 303),
Apothekervertreter; ein selbständiger Apotheker, der als Urlaubsvertreter eines anderen selbständigen Apothekers gegen Entgelt tätig wird, ist Arbeitnehmer (>BFH vom 20.02.1979 - BStBl II S. 414),
Artist ist Arbeitnehmer, wenn er seine Arbeitskraft einem Unternehmer für eine Zeitdauer, die eine Reihe von Veranstaltungen umfasst - also nicht lediglich für einige Stunden eines Abends - ausschl. zur Verfügung stellt (>BFH vom 16.03.1951 - BStBl III S. 97),
AStA-Mitglieder >BFH vom 22.07.2008 (BStBl II S. 981),
Buchhalter >BFH vom 06.07.1955 (BStBl III S. 256) und vom 13.02.1980 (BStBl II S. 303),
Büfettier >BFH vom 31.01.1963 (BStBl III S. 230),
Chefarzt; ein angestellter Chefarzt, der berechtigt ist, Privatpatienten mit eigenem Liquidationsrecht ambulant zu behandeln und die wahlärztlichen Leistungen im Rahmen seines Dienstverhältnisses erbringt (>BFH vom 05.10.2005 - BStBl II 2006 S. 94),
Gelegenheitsarbeiter, die zu bestimmten, unter Aufsicht durchzuführenden Verlade- und Umladearbeiten herangezogen werden, sind auch dann Arbeitnehmer, wenn sie die Tätigkeit nur für wenige Stunden ausüben (>BFH vom 18.01.1974 - BStBl II S. 301),
Heimarbeiter >R 15.1 Abs. 2 EStR,
Helfer von Wohlfahrtsverbänden; ehrenamtliche Helfer, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, sind Arbeitnehmer (>BFH vom 28.02.1975 - BStBl II 1976 S. 134),
Musiker; nebenberuflich tätige Musiker, die in Gaststätten auftreten, sind nach der allgemeinen Lebenserfahrung Arbeitnehmer des Gastwirts; dies gilt nicht, wenn die Kapelle gegenüber Dritten als selbständige Gesellschaft oder der Kapellenleiter als Arbeitgeber der Musiker auftritt bzw. der Musiker oder die Kapelle nur gelegentlich spielt (>BFH vom 10.09.1976 - BStBl II 1977 S. 178),
Oberarzt; ein in einer Universitätsklinik angestellter Oberarzt ist hinsichtlich der Mitarbeit in der Privatpraxis des Chefarztes dessen Arbeitnehmer (>BFH vom 11.11.1971 - BStBl II 1972 S. 213),
Reisevertreter kann auch dann Arbeitnehmer sein, wenn er erfolgsabhängig entlohnt wird und ihm eine gewisse Bewegungsfreiheit eingeräumt ist, die nicht Ausfluss seiner eigenen Machtvollkommenheit ist (>BFH vom 07.12.1961 - BStBl III 1962 S. 149),
>H 15.1 (Reisevertreter) EStH,
Sanitätshelfer des Deutschen Roten Kreuzes sind Arbeitnehmer, wenn die gezahlten Entschädigungen nicht mehr als pauschale Erstattung der Selbstkosten beurteilt werden können, weil sie die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen der einzelnen Sanitätshelfer regelmäßig nicht nur unwesentlich übersteigen (>BFH vom 04.08.1994 - BStBl II S. 944),
Servicekräfte in einem Warenhaus >BFH vom 20.11.2008 (BStBl II 2009 S. 374),
Stromableser können auch dann Arbeitnehmer sein, wenn die Vertragsparteien "freie Mitarbeit" vereinbart haben und das Ablesen in Ausnahmefällen auch durch e...