Kalkulatorische Kosten können Sie ansetzen, wenn Sie z. B. für sich selbst einen Unternehmerlohn berücksichtigen oder wenn Sie Ihr eingesetztes Kapital (Eigenkapital) verzinsen möchten.
Bei diesen Kostenpositionen entstehen Ihnen i. d. R. keine "echten" Ausgaben, sondern sie sind eine rechnerische Größe, deren Ansatz in der Kalkulation Ihnen Ihr unternehmerisches Risiko vergüten soll. Es gibt 5 kalkulatorische Kostenarten:
1. Unternehmerlohn
Er wird für Geschäftsführer bei Personengesellschaften angesetzt, die kein Gehalt bekommen, sondern sich dieses aus dem Gewinn auszahlen. Der Unternehmerlohn dient dazu, Personen- und Kapitalgesellschaften vergleichbarer zu machen. In welcher Höhe Sie ihn ansetzen, müssen Sie selbst entscheiden. Orientieren Sie sich an üblichen Gehaltskategorien in Iher Branche. Erfragen Sie bei Ihrer Kammer oder Ihrem Branchenverband, welcher Vergleichswert in Betracht kommt.
2. Eigenkapitalverzinsung
Bei der Eigenkapitalverzinsung müssen Sie sich fragen, wie viel Zinsen Sie erzielen müssen, um eine vergleichbare Honorierung Ihres im Unternehmen gebundenen Eigenkapitals gegenüber einer alternativen Kapitalanlage zu erzielen. Orientieren Sie sich an alternativen Anlagemöglichkeiten, z. B. dem Zins für risikoarme Bundesanleihen mit 30-jähriger Laufzeit (aktuell <1 %), und addieren Sie einen individuellen Satz von etwa 5–8 % dazu.
Damit tragen Sie dem Umstand Rechnung, dass Sie Ihr Geld im Betrieb "arbeiten" lassen, was ja mit Risiken verbunden ist. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Sie in einzelnen Jahren Verluste erwirtschaften. Das wird durch die höhere Verzinsung berücksichtigt. Je stabiler das Geschäft, desto geringer die Zinsen und umgekehrt. Übliche Zinssätze in der Praxis liegen bei etwa 5 – 8 %. Auch hier hilft Ihnen Ihre IHK oder Handwerkskammer. Die kalkulatorischen Zinsen werden zusätzlich zu den Bankzinsen angesetzt.
3. Kalkulatorische Miete
Betreiben Sie Ihr Gewerbe in eigenen Räumen, und fallen keine "echten" Mieten an, sollten Sie überlegen, einen kalkulatorischen Mietwert – angelehnt an die ortsübliche Vergleichsmiete – anzusetzen. Verwenden Sie auch hier den Jahreswert.
4. Kalkulatorische Abschreibungen
Langlebige Wirtschaftsgüter, etwa Maschinen, Fahrzeuge, Computer oder Büroausstattungen, verlieren durch die Nutzung über die Jahre an Wert. Dieser Wertverlust wird durch Abschreibungen ausgeglichen. Das Finanzamt erlaubt steuerlich gewinnmindernd nur die Abschreibung vom Anschaffungswert und schreibt die Nutzungsdauer für jedes Gut gesetzlich vor.
Wenn Sie glauben, dass der Preis für den Neukauf eines Wirtschaftsguts in einigen Jahren höher ist als heute, können Sie in der Kalkulation die Abschreibungen von diesem höheren Wert ansetzen. Dann wird nicht nur der aktuelle Wertverlust ausgeglichen, sondern Sie haben die Möglichkeit, über die höhere Abschreibung und den somit erhöhten Produktpreis die voraussichtliche Teuerung zu verdienen.
Auch bei der Nutzungsdauer können Sie von den Vorgaben des Finanzamtes abweichen. Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein PKW, der vom Finanzamt mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren angesetzt werden darf, schon nach 4 Jahren ersetzt werden muss, können Sie den Anschaffungswert statt durch 6 durch 4 Jahre teilen und haben so eine höhere, eine kalkulatorische, Abschreibung.
Ein Unternehmen kauft ein Fahrzeug für 42.000 Euro netto. Gesetzlich ist eine Nutzungsdauer von 6 Jahren vorgeschrieben. Damit beträgt die steuerlich erlaubte Abschreibung 7.000 Euro (42.000 Euro Anschaffung dividiert durch 6 Jahre). Der Unternehmer geht davon aus, dass das Fahrzeug nur 4 Jahre genutzt werden kann und dass das gleiche Fahrzeug dann 46.000 Euro kosten wird. Damit würde sich eine Abschreibung von 11.500 Euro pro Jahr ergeben. Der Differenzbetrag von 4.500 Euro pro Jahr entspricht der (zusätzlichen) kalkulatorischen Abschreibung.
Sie müssen beim Ansatz kalkulatorischer Kosten bedenken, dass Sie zwar nicht zu Geldabflüssen führen (die Liquidität wird nicht belastet), wohl aber die Gesamtkosten und damit auch den Stundensatz erhöhen. Es stellt sich also die Frage, ob Ihre Kunden bereit sind, z. B. eine höhere kalkulatorische Abschreibung über den Preis zu bezahlen.
5. Kalkulatorische Wagnisse
Wenn Sie häufig oder regelmäßig mit unterschiedlichen Einzelrisiken, etwa Schwund, Verderb, Diebstahl, Überalterung oder Forderungsausfällen zu kämpfen haben, können Sie hierfür kalkulatorische Kosten ansetzen, und die Risiken so in Ihre Kalkulation aufnehmen. So können Sie versuchen, die Kunden auch diese Positionen mit in Ihren Preisen zu belasten. Schauen Sie sich z. B. an, wie hoch die durchschnittlichen Forderungsausfälle oder der Schwund in den letzten 3 Jahren ausgefallen ist und setzen Sie diese Werte als kalkulatorische Wagnisse in der Kostenrechnung an.
Hinweis: In der Excel-Arbeitshilfe können bis zu drei unterschiedliche kalkulatorische Kostenpositionen separat angesetzt werden.
Berechnungsschema |
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Kalkulatorischer Unternehmerlohn |
110.000 EUR |
+ |
Kalkulato... |