Elmar Goldstein, Ulrike Fuldner
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gem. § 690 Abs. 1 ZPO ist in 8 Schritte aufgeteilt, die man menügesteuert abarbeitet:
- Schritt: Prozessbevollmächtigten erfassen (sofern vorhanden)
- Schritt: Antragstellerdaten erfassen
- Schritt: Antragsgegner erfassen
- Schritt: Anspruch/Forderung erfassen
- Schritt: Auslagen und Nebenforderung erfassen (sofern vorhanden)
- Schritt: Allgemeine Angaben zum Antrag
- Schritt: Überprüfen der Antragsdaten
- Schritt: Druck/Antragsabgabe
Nachdem die Angaben zur Versandart und dem Bundesland gemacht sind, gibt man die Daten zum Antragssteller und Antragsgegner ein.
2.4.1 Antragsteller und Antragsgegner
Anzugeben ist, ob man der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers oder selbst der Antragsteller ist.
Antragstellerauswahl
Ein Eigentümer beantragt den Mahnbescheid gegen einen Mieter bezüglich rückständiger Miete. In diesem Fall trägt sich der Eigentümer als Antragsteller und den Mieter als Antragsgegner ein.
Abb. 4: Antragstellerauswahl
Ist z. B. der Antragsteller oder Antragsgegner eine "Firma" (§ 17 HGB) wie eine GmbH müssen auch Angaben zum gesetzlichen Vertreter, d. h. zur Geschäftsführung gemacht werden.
Über die Hilfefunktionen erhält man Hinweise zu besonderen Antragstellern wie z. B. Insolvenzverwalter, WEG-Verwalter etc.
2.4.2 Angaben zu den Forderungen und Kosten
Dann sind Angaben zur Art, Fälligkeit und Höhe der geltend gemachten Forderungen erforderlich.
Abb. 5: Nähere Angaben zu den Forderungen
Sorgfalt bei Antrag auf Mahnbescheid kurz vor Verjährungseintritt geboten
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die zur Begründung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gebotene Individualisierung des Anspruchs dessen Kennzeichnung, aufgrund der er von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt wird, dass er
- Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein kann und
- dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will.
Neben die Bestimmtheit tritt also das Erfordernis der Erkennbarkeit für den Schuldner. Dieser – und nicht ein Dritter – muss bereits im Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids erkennen können, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleiten will.
Als sog. "Kataloganspruch" sind gängige vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen hinterlegt.
Gängige und gesetzliche Anspruchsgrundlagen Bezeichnung |
Kat.-Nr. |
Anzeigen in Zeitungen u. a. |
1 |
Ärztliche oder zahnärztliche Leistung |
2 |
Beiträge zur privaten Pflegeversicherung |
95 |
(Zuständigkeit des Sozialgerichts für das streitige Verfahren) |
Bürgschaft |
3 |
Darlehensrückzahlung |
4 |
Dienstleistungsvertrag |
5 |
(Keine Ansprüche aus Arbeitsvertrag – Zuständigkeit des Arbeitsgerichts) |
Frachtkosten |
6 |
Geschäftsbesorgung durch Selbstständige |
7 |
(z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) |
Handwerkerleistung |
8 |
Hausgeld – siehe Wohngeld* |
|
Heimunterbringung |
9 |
Hotelkosten |
10 |
(z. B. Übernachtung, Verzehr, Getränke) |
Kaufvertrag |
11 |
Kindertagesstättenbeitrag |
70 |
(Zeitraum von – bis angeben) |
Kontokorrentabrechnung |
12 |
Krankenhauskosten – Pflege/Behandlung |
13 |
Krankentransportkosten |
77 |
Lagerkosten |
14 |
Leasing/Mietkauf |
15 |
Lehrgangs-/Unterrichtskosten |
16 |
Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten |
17 |
Miete für Kraftfahrzeug |
18 |
Miete für Wohnraum einschl. Nebenkosten |
35 |
(PLZ und Ort der Wohnung sind im Vordruck Zeile 35 einzutragen. Wollen Sie die Nebenkosten getrennt geltend machen, siehe Katalog-Nr. 20.) |
Mietnebenkosten – auch Renovierungskosten |
20 |
(nur für Wohnraum; falls keine Miete geltend gemacht wird, sind PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck Zeile 35 einzutragen) |
Miete (sonstige) |
21 |
Mitgliedsbeitrag |
22 |
Pacht |
23 |
Pflegeversicherung – siehe Beiträge zur privaten Pflegeversicherung |
|
Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar |
24 |
Reisevertrag* |
75 |
Rentenrückstände |
25 |
Reparaturleistung |
26 |
Rückgriff aus Versicherungsvertrag wegen Unfall/Vorfall |
27 |
Schadenersatz aus .........-Vertrag |
28 |
(Die Vertragsart ist im Vordruck in Zeile 35, zweite Hälfte, einzutragen.) |
Schadenersatz aus Unfall/Vorfall |
29 |
Scheck/Wechsel |
30 |
(Fügen Sie bitte keine Scheck-/Wechselabschrift bei.) |
Scheck-/Wechselprovision (1/3 %) |
31 |
Scheck-/Wechselunkosten – Spesen/Protest – |
32 |
Schuldanerkenntnis |
33 |
Speditionskosten |
34 |
Telekommunikationsleistungen |
76 |
Tierärztliche Leistung |
78 |
Tilgungs-/Zinsraten |
35 |
Überziehung des Bankkontos |
36 |
(Konto-Nr. in Zeilen 32–34 in der 3. Spalte angeben) |
Ungerechtfertigte Bereicherung |
37 |
Unterhaltsrückstände |
38 |
Vergleich, außergerichtlicher |
39 |
Vermittlungs-/Maklerprovision |
40 |
(nicht aus Ehemaklervertrag) |
Verpflegungskosten |
79 |
Versicherungsprämienbeitrag (ohne Beiträge zur privaten Pflegeversicherung, vgl. Nr. 95) |
41 |
Versorgungsleistung – Strom, Wasser, Gas, Wärme |
42 |
(Abn./Zähler-Nr. in Zeilen 32–34 in der 3. Spalte eintragen) |
Wahlleistungen bei stationärer Behandlung |
61 |
(Art der Wahlleistungen in Zeilen 32–34 in der 2. Spalte eintragen) |
Warenlieferungen |
43 |
Wechsel – siehe Scheck |
|
Werkvertrag/Werklieferungsvertrag |
44 |
Wohngeld/Hausgeld für Wohnungseigentümergemeinschaft |
90 |
(PLZ und Ort des Wohnungseigentums sind im Vordruck in Zeile 35 e... |