Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein.
1. |
Planung |
1.1 |
Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert. |
1.2 |
Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben. |
1.3 |
Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt. |
2. |
Systematische Organisation |
2.1 |
Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung in Textform. |
2.2 |
Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können. |
2.3 |
Die Anwesenheit des Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem blended-Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen. |
3. |
Sicherstellung der Qualität der Durchführenden der Weiterbildung |
3.1 |
Für diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, liegen Anforderungsprofile vor. |
3.2 |
Systematische Prozesse stellen die Einhaltung dieser Anforderungen sicher. |
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