Die folgenden Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebiete sind von der Anwendung des CbCR-Safe-Harbour ausgeschlossen:

 

1.

staatenlose Geschäftseinheiten,

 

2.

Mehrmütter-Unternehmensgruppen, für die kein gemeinsamer qualifizierter länderbezogener Bericht abgegeben wird,

 

3.

Steuerhoheitsgebiete, in denen Geschäftseinheiten belegen sind, die einem zulässigen Ausschüttungssystem unterliegen und für die ein Antrag nach § 71 gestellt wurde.

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