Rz. 21
Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten entlang der Wertschöpfungskette aufgrund der (geplanten) Verschärfung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten durch das nationale LkSG und der unionsrechtlichen CSDDD[2] einen deutlichen Schub bekommen. Aufgrund der weiterhin bestehenden und zugleich schwerwiegender globalen Menschenrechtsverletzungen erscheint eine Anpassung des Rechtsrahmens allerdings auch notwendig.
Neben diesen beiden Aspekten werden im Rahmen der ESRS S1 bis S4 Offenlegungspflichten zu weiteren Sozial- und Verbraucherbelangen verankert, um so gesamtgesellschaftliche Belange zu fördern und mehr Transparenz für unternehmerisches Handeln zu fordern.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen