Rz. 23

ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1]

  • Allgemeine Offenlegung

    • SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger
    • SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
  • Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

    • S2-1: Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (ÜM-2)
    • S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen (ÜM-2)
    • S2-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können (ÜM-2)
    • S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze (ÜM-2)
  • Parameter und Ziele

    • S2-5: Ziele in Bezug auf den Umgang mit wesentlichen negativen Auswirkungen, voranschreitenden positiven Auswirkungen sowie wesentlichen Risiken und Chancen (ÜM-2)

Durch die explizite Forderung nach Informationen über die und die implizite Forderung von Präventionsmaßnahmen in der Lieferkette kommt es hier zu einer Überschneidung zum LkSG bzw. zur zukünftigen CSDDD.

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