Dr. Uwe Brunner, Prof. Dr. Martin Tschandl
Speziell den Treibhausgasen wird großer Einfluss auf die globale Temperaturentwicklung zugeschrieben. Laut Weltbank teilten sich 2014 die weltweiten CO2-Emissionen zu 49 % auf Elektrizitätserzeugung bzw. Heizkraftwerke, zu 20 % auf Industrie (inkl. Bau), zu 8,6 % auf Wohngebäude sowie gewerbliche & öffentliche Dienstleistungen, zu 20,4 % auf Transport (Logistik) und zu 2 % auf Sonstiges auf. Das World Economic Forum (WEF) verweist auf Analysen von "Our World in Data", in denen die Transportlogistik 2018 weltweit für 24 % der CO2-Emissionen aus Energie verantwortlich war. Davon entfielen 74,5 % auf den Straßenverkehr (45,1 % Personentransport, 29,1 % Fracht-/LKW-Transport), 11,6 % auf den Luftverkehr, 10,6 % auf den internationalen Schiffsverkehr, 1 % auf Schienenverkehr und 2,2 % auf sonstige Transportlogistikmittel (überwiegend Pipelines). Dieser Beitrag legt den Fokus auf die ökologische Nachhaltigkeit der Lieferkette – darunter ist die betriebliche Kette der Leistungserstellung vom Rohstoffproduzenten bis hin zu den Verbrauchern zu verstehen –, die mit Transport und Produktion zwei wesentliche CO2-Quellen aufweist.
Diesbezüglich ist den politischen Verantwortungsträgern in den letzten Jahren klar geworden, dass wir dem Klimawandel durch restriktive Maßnahmen entgegenwirken müssen. Dabei geht es um umfangreiche Maßnahmenbündel, die nahezu alle Aspekte einer Gesellschaft und somit auch alle wirtschaftlichen Akteure bzw. Unternehmen betreffen. Der Veränderungsdruck geht von den makropolitischen Rahmen über die (supra-)nationale Gesetzgebung bis hin zu regionalen und unternehmensspezifischen Initiativen und Programmen.
Bekanntestes Beispiel für ersteres sind die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UNO): umfassende Nachhaltigkeitsziele in 17 Bereichen, mit 169 Subzielen und damit verbundenen Initiativen für eine globale nachhaltige Entwicklung bis 2030.
Abb. 2: Sustainable Development Goals
Insbesondere die Punkte 7 (saubere Energie), 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion) und 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) sind für diesen Beitrag in Hinblick auf Nachhaltigkeitscontrolling in Lieferketten von besonderer Relevanz.
Ein Beispiel für einen ordnungspolitischen Rahmen ist die – im Rahmen des "Green Deal" der Europäischen Union – seit 1. Januar 2022 gültige EU-Taxonomieverordnung, ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige ökonomische Aktivitäten, die als eine Art "Nachschlagewerk" für fast alle Branchen genaue Kriterien für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften vorgibt. Beispielsweise dürfen Produzenten von grauen Zementklinker laut Taxonomie maximal 0,722 Tonnen CO2 oder äquivalente Gase pro Tonne Klinker ausstoßen. Der Wert wird anhand der 10 % der effizientesten Anlagen in der EU berechnet. Die Taxonomie gilt vordergründig für Finanzprodukte, Unternehmensanleihen und „große Unternehmen von öffentlichem Interesse (u. a. bei Kapitalmarktorientierung, Banken und Versicherern) mit mehr als 500 Mitarbeitern, die der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß der CSR-Richtlinie unterliegen“. Eine erweiterte Wirkung auf kleinere Unternehmen in den Lieferketten und über die Finanzierungsinstitutionen ist in Zukunft zu erwarten.