OFD Koblenz, Verfügung v. 16.12.2010, S 2233 A - St 31 1

2 Anlagen

 

1. Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2009 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2009/2010 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 12.4.2006, S 2233 A – St 31 1, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2009/2010 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

 

2. Allgemeine Ertragslage

 

2.1 Obstbau

Die Ernte 2009 war insgesamt gut, jedoch trugen die Preise dem keine Rechnung. Bei Sauerkirschen ist der Markt weiter rückläufig. Süßkirschen konnten bei den frühen Sorten gut geerntet werden, bei den späten Sorten kam es hingegen niederschlagsbedingt zu starken Ausfällen. Bei Aprikosen wurden bei guten Qualitäten auch entsprechende Preise erzielt.

Hagelschäden verursachten auf einzelnen Parzellen Ernteausfälle.

 

2.2 Gemüsebau

Ab dem Sommer 2009 stabilisierten sich die Preise. Bei guten Ernteerträgen konnte dann ab Herbst bei fast allen Kulturen ein hohes Preisniveau erreicht werden. Im Frühjahr 2010 gab es angesichts des durch die Witterung verursachten geringen Angebots und regional erheblichen Schäden durch Hagel insgesamt stabile Preise.

Insbesondere die Preise für Düngemittel sind im Wj. 2009/2010 stark gesunken, deshalb ist ein niedriger prozentualer Anteil der sachlichen Kosten geboten.

 

3. Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem Mittelwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006, Tz. 2.1.1 und 2.1.3.

 

4. Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:

Obstbau 21 %
Gemüsebau 40 %

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 2.2.2 der o. a. Rdvfg. vom 12.4.2006.

 

5. Folienanbau

Entgegen den Regelungen in der o. a. Rdvfg. vom 12.4.2006, Tz. 2.2.3, sind Aufwendungen des Land- und Forstwirtes für den Anbau unter Folie nicht mehr neben dem pauschalen Kostenansatz als zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern mit diesem Kostenansatz abgegolten.

 

6. Besonderer Anbau beim Gemüsebau

  Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen – wie bisher – mit 30 % bis 40 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der „Anlage Gemüsebau”) – abweichend von der bisherigen Handhabung – mit 400 % bis 500 % des mittleren Richtwertes zu schätzen
 

7. Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 2.3 der o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006).

 

8. Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Dauerkulturen

Die AfA für Wirtschaftsgüter (einschl. Dauerkulturen), die zum Betriebsvermögen des Obst- und Gemüsebetriebes gehören und die Aufwendungen nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG sind nur noch gegen Nachweis (Anlagenverzeichnis) zu berücksichtigen. Hierzu sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der jeweiligen Dauerkultur grundsätzlich anhand der Vorlage von entsprechenden Belegen nachzuweisen. Zukünftig werden – abweichend von der bisherigen Vorgehensweise – die Einzelkosten ohne Pflege-, Lohn- und Gemeinkosten für die Herstellung von bestimmten Dauerkulturen deshalb nicht mehr mitgeteilt.

 

Anlage 1

Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2009/2010

Obstart und Erziehungsform Erlöse je Baum oder Strauch
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
Apfel 10 20
Aprikose 22 26
Birne 11 15
Mirabelle 22 32
Nuss 94 110
Pfirsich 42 45
Quitte 30 36
Sauerkirsche 11 15
Süßkirsche 22 28
Zwetsche und Pflaume 23 32
Holunder 22 25
Johannisbeere 7 11
  Erlöse je Ar
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
Erdbeere 311 371
Himbeere 480 840
 
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem Mittelsatz liegende gemittelte Werte.
 

Anlage 2

Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2009/2010

Gemüs...

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